Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)

Das Beamtenstatusgesetz, abgekürzt BeamtStG, regelt die grundlegenden Statusrechte und Statuspflichten der Beamten der Länder, Gemeinden und sonstigen landesunmittelbaren Körperschaften. Es enthält insbesondere Vorschriften über Ernennung, Arten des Beamtenverhältnisses, Abordnung, Versetzung, Beendigung, Dienstpflichten, Fürsorge und rechtliche Stellung bei Umbildung von Körperschaften. Die Länder ergänzen diese bundesrechtlichen Vorgaben durch eigene Beamtengesetze, Laufbahn-, Besoldungs-, Versorgungs- und Disziplinarregelungen. Damit schafft es einen gemeinsamen statusrechtlichen Rahmen für den föderalen öffentlichen Dienst.

Rechtliche Bedeutung

Das BeamtStG soll einheitliche Kernelemente des Beamtenstatus in den Ländern sichern, ohne das gesamte Landesbeamtenrecht abschließend zu regeln. Für Bundesbeamte gilt primär das Bundesbeamtengesetz.

Voraussetzungen und Folgen

Statusakte müssen Form und Voraussetzungen des Gesetzes einhalten. Landesrecht darf ergänzen, aber nicht von den bundesrechtlich vereinheitlichten Statusregelungen abweichen, soweit keine Öffnung besteht.

Beispiel

Eine bayerische Kommunalbeamtin wird versetzt. Für die statusrechtlichen Grundvoraussetzungen gilt das BeamtStG, ergänzt durch bayerisches Beamtenrecht.

Häufige Fragen

Gilt das BeamtStG für Bundesbeamte?

Nein. Für sie gilt insbesondere das Bundesbeamtengesetz.

Regelt es die Besoldung?

Nicht umfassend. Besoldung und Versorgung werden durch eigenständige Bundes- oder Landesgesetze geregelt.

Verwandte Begriffe

Beamtenrecht, Bundesbeamtengesetz (BBG), Beamtenverhältnis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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