Kirchenrecht

Kirchenrecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die Organisation, Ämter, Mitgliedschaft und inneres Leben einer Kirche oder Religionsgemeinschaft ordnen. Es wird von der jeweiligen Religionsgemeinschaft aufgrund ihres Selbstbestimmungsrechts erlassen und ist vom staatlichen Staatskirchen- oder Religionsverfassungsrecht zu unterscheiden. Typische Bereiche sind Verfassung, Dienstrecht, Vermögensverwaltung, kirchliche Gerichte und Sakramentenordnung. Staatliche Gerichte beachten kirchliche Autonomie, soweit staatliches Recht und Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Es kann zugleich arbeits- und vermögensrechtliche Beziehungen innerhalb kirchlicher Einrichtungen prägen.

Rechtliche Bedeutung

Kirchenrecht ist autonomes Recht einer Religionsgemeinschaft und nicht ohne Weiteres staatliches Recht.

Voraussetzungen und Folgen

Seine Wirkung im staatlichen Rechtsbereich hängt von Verfassung, Gesetzen, Vertragsrecht und der jeweiligen Angelegenheit ab.

Beispiel

Eine Kirche regelt Wahl, Aufgaben und Amtszeit ihrer Leitungsorgane in einer kirchlichen Verfassung.

Häufige Fragen

Dürfen staatliche Gerichte Kirchenrecht prüfen?

Nur im Rahmen staatlicher Rechtsmaßstäbe und unter Beachtung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts.

Gilt Kirchenrecht für jeden?

Grundsätzlich bindet es die jeweilige Religionsgemeinschaft und ihre Mitglieder oder Einrichtungen.

Verwandte Begriffe

Siehe Staatskirchenrecht, Kirchliches Selbstbestimmungsrecht und Religionsgemeinschaft.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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