Räumungsfrist

Eine Räumungsfrist ist eine gerichtliche Frist, die einem zur Herausgabe von Wohnraum verurteilten Mieter auf Antrag oder von Amts wegen gewährt werden kann. Sie verschiebt die Vollstreckbarkeit der Räumung, beseitigt den Herausgabeanspruch aber nicht. Das Gericht wägt insbesondere Wohnungssuche, persönliche Härten und Vermieterinteressen ab. Die Frist kann verlängert werden, ist insgesamt jedoch gesetzlich begrenzt und rechtzeitig zu beantragen. Die Einzelheiten hängen von Vertrag, Wohnraumschutz und den gesetzlichen Formvorgaben ab.

Rechtliche Bedeutung

Die Räumungsfrist nach § 721 ZPO soll unzumutbare Folgen eines unmittelbaren Wohnungsverlusts mildern.

Voraussetzungen und Folgen

Voraussetzungen und Rechtsfolgen ergeben sich aus den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.

Beispiel

Ein Mieter erhält wegen nachgewiesener intensiver Wohnungssuche drei zusätzliche Monate bis zur Räumung.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat der Begriff?

Die Räumungsfrist nach § 721 ZPO soll unzumutbare Folgen eines unmittelbaren Wohnungsverlusts mildern.

Was ist praktisch zu beachten?

Fristen, Form, Zuständigkeit und mögliche Rechtsbehelfe sollten frühzeitig geprüft werden.

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