Mietkaution

Die Mietkaution ist eine Sicherheit, die der Mieter dem Vermieter für Ansprüche aus dem Mietverhältnis leistet. Bei Wohnraum darf sie grundsätzlich höchstens drei Nettokaltmieten betragen und in drei Monatsraten gezahlt werden. Geldkautionen sind getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen. Nach Ende des Mietverhältnisses muss die Kaution nach angemessener Prüfungsfrist abgerechnet und einschließlich Erträgen zurückgezahlt werden. Die Einzelheiten hängen von Vertrag, Wohnraumschutz und den gesetzlichen Formvorgaben ab.

Rechtliche Bedeutung

Die Kaution sichert insbesondere Mietrückstände, Schäden und berechtigte Nachforderungen.

Voraussetzungen und Folgen

Voraussetzungen und Rechtsfolgen ergeben sich aus den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.

Beispiel

Nach dem Auszug behält der Vermieter einen angemessenen Teil wegen einer noch offenen Betriebskostenabrechnung zurück.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat der Begriff?

Die Kaution sichert insbesondere Mietrückstände, Schäden und berechtigte Nachforderungen.

Was ist praktisch zu beachten?

Fristen, Form, Zuständigkeit und mögliche Rechtsbehelfe sollten frühzeitig geprüft werden.

Verwandte Begriffe

Siehe die thematisch verwandten Beiträge dieses Wörterbuchs.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Mietrückstand

    Mietrückstand bezeichnet fällige, aber nicht gezahlte Miete oder vereinbarte Betriebskostenvorauszahlungen. Er kann Verzugszinsen, Mahnkosten, Zahlungsklage und bei erheblicher Höhe eine ordentliche oder fristlose Kündigung auslösen. Für Wohnraum gelten besondere Schwellen und Schutzvorschriften. Eine nachträgliche Zahlung kann unter bestimmten Voraussetzungen die fristlose Kündigung unwirksam machen, nicht jedoch automatisch eine zugleich erklärte ordentliche Kündigung. Höhe, Fälligkeit und…

  • Kappungsgrenze

    Die Kappungsgrenze begrenzt bei Wohnraummietverhältnissen, wie stark der Vermieter die Miete innerhalb von drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen darf. Nach § 558 Absatz 3 BGB beträgt sie grundsätzlich 20 Prozent, in bestimmten Gebieten aufgrund landesrechtlicher Verordnung 15 Prozent. Ausgangspunkt ist die vor drei Jahren geschuldete Miete ohne Betriebskosten. Modernisierungserhöhungen und Betriebskostenanpassungen werden gesondert…

  • Mietaufhebungsvertrag

    Ein Mietaufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung, mit der Vermieter und Mieter das Mietverhältnis einvernehmlich zu einem bestimmten Zeitpunkt beenden. Er kann Kündigungsfristen, Räumung, Rückgabe, Renovierung, Kaution, Abstandszahlungen und gegenseitige Ansprüche regeln. Die Parteien sind weitgehend frei, zwingendes Recht und AGB-Kontrolle bleiben jedoch anwendbar. Eine klare schriftliche Fassung verhindert Beweisprobleme. Widerrufsrechte können in besonderen Verbrauchersituationen zu prüfen…

  • |

    Indexmiete

    Die Indexmiete ist eine schriftlich vereinbarte Form der Wohnraummiete, bei der die Miethöhe an den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland gekoppelt wird. Eine Anpassung tritt nicht automatisch ein: Der Vermieter muss sie in Textform erklären, die Indexänderung angeben und den neuen Geldbetrag berechnen. Die Miete muss grundsätzlich…

  • Räumungsfrist

    Eine Räumungsfrist ist eine gerichtliche Frist, die einem zur Herausgabe von Wohnraum verurteilten Mieter auf Antrag oder von Amts wegen gewährt werden kann. Sie verschiebt die Vollstreckbarkeit der Räumung, beseitigt den Herausgabeanspruch aber nicht. Das Gericht wägt insbesondere Wohnungssuche, persönliche Härten und Vermieterinteressen ab. Die Frist kann verlängert werden, ist insgesamt jedoch gesetzlich begrenzt und…

  • | |

    Heizkostenabrechnung

    Heizkostenabrechnung Heizkostenabrechnung ist die jährliche Aufteilung der Kosten für Heizung und Warmwasser auf die Nutzer eines Gebäudes. Nach der Heizkostenverordnung muss der Vermieter grundsätzlich einen erheblichen Anteil verbrauchsabhängig verteilen; der übrige Anteil folgt regelmäßig Wohn- oder Nutzfläche. Die Abrechnung muss nachvollziehbar sein und Verbrauchswerte, Gesamtkosten, Verteilungsschlüssel sowie Vorauszahlungen erkennen lassen. Verstöße gegen die verbrauchsabhängige Abrechnung…