Mietkaution
Die Mietkaution ist eine Sicherheit, die der Mieter dem Vermieter für Ansprüche aus dem Mietverhältnis leistet. Bei Wohnraum darf sie grundsätzlich höchstens drei Nettokaltmieten betragen und in drei Monatsraten gezahlt werden. Geldkautionen sind getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen. Nach Ende des Mietverhältnisses muss die Kaution nach angemessener Prüfungsfrist abgerechnet und einschließlich Erträgen zurückgezahlt werden. Die Einzelheiten hängen von Vertrag, Wohnraumschutz und den gesetzlichen Formvorgaben ab.
Rechtliche Bedeutung
Die Kaution sichert insbesondere Mietrückstände, Schäden und berechtigte Nachforderungen.
Voraussetzungen und Folgen
Voraussetzungen und Rechtsfolgen ergeben sich aus den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.
Beispiel
Nach dem Auszug behält der Vermieter einen angemessenen Teil wegen einer noch offenen Betriebskostenabrechnung zurück.
Häufige Fragen
Welche Bedeutung hat der Begriff?
Die Kaution sichert insbesondere Mietrückstände, Schäden und berechtigte Nachforderungen.
Was ist praktisch zu beachten?
Fristen, Form, Zuständigkeit und mögliche Rechtsbehelfe sollten frühzeitig geprüft werden.
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