Mietkaution

Die Mietkaution ist eine Sicherheit, die der Mieter dem Vermieter für Ansprüche aus dem Mietverhältnis leistet. Bei Wohnraum darf sie grundsätzlich höchstens drei Nettokaltmieten betragen und in drei Monatsraten gezahlt werden. Geldkautionen sind getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen. Nach Ende des Mietverhältnisses muss die Kaution nach angemessener Prüfungsfrist abgerechnet und einschließlich Erträgen zurückgezahlt werden. Die Einzelheiten hängen von Vertrag, Wohnraumschutz und den gesetzlichen Formvorgaben ab.

Rechtliche Bedeutung

Die Kaution sichert insbesondere Mietrückstände, Schäden und berechtigte Nachforderungen.

Voraussetzungen und Folgen

Voraussetzungen und Rechtsfolgen ergeben sich aus den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.

Beispiel

Nach dem Auszug behält der Vermieter einen angemessenen Teil wegen einer noch offenen Betriebskostenabrechnung zurück.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat der Begriff?

Die Kaution sichert insbesondere Mietrückstände, Schäden und berechtigte Nachforderungen.

Was ist praktisch zu beachten?

Fristen, Form, Zuständigkeit und mögliche Rechtsbehelfe sollten frühzeitig geprüft werden.

Verwandte Begriffe

Siehe die thematisch verwandten Beiträge dieses Wörterbuchs.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Kündigungssperrfrist

    Die Kündigungssperrfrist schützt Wohnraummieter nach Umwandlung vermieteter Wohnungen in Wohnungseigentum und anschließender Veräußerung. Der Erwerber darf wegen Eigenbedarfs oder wirtschaftlicher Verwertung grundsätzlich erst nach Ablauf von drei Jahren kündigen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann die Frist durch Landesverordnung auf bis zu zehn Jahre verlängert werden. Andere Kündigungsgründe bleiben möglich. Beginn und Anwendbarkeit hängen von…

  • | |

    Kleinreparaturklausel

    Kleinreparaturklausel Kleinreparaturklausel ist eine formularvertragliche Vereinbarung, die den Wohnraummieter innerhalb enger Grenzen zur Kostentragung für kleine Reparaturen verpflichtet. Sie darf nur Gegenstände erfassen, die seinem häufigen und unmittelbaren Zugriff ausgesetzt sind, etwa Wasserhähne, Lichtschalter oder Türgriffe. Erforderlich sind eine angemessene Höchstgrenze je Reparatur und eine jährliche Gesamtobergrenze. Die Klausel darf dem Mieter grundsätzlich nicht die…

  • Betriebskostenabrechnung

    Die Betriebskostenabrechnung ist die jährliche Abrechnung des Vermieters über vereinbarte Betriebskostenvorauszahlungen. Sie muss Einnahmen und umlagefähige Kosten nachvollziehbar gegenüberstellen, den Verteilerschlüssel angeben und den Anteil des Mieters berechnen. Bei Wohnraum muss sie grundsätzlich binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Nach Fristablauf sind Nachforderungen regelmäßig ausgeschlossen, Guthaben bleiben bestehen. Der Mieter besitzt ein Recht…

  • Betriebskostenvorauszahlung

    Eine Betriebskostenvorauszahlung ist ein monatlicher Abschlag des Mieters auf künftig entstehende umlagefähige Betriebskosten. Sie setzt eine wirksame Vereinbarung im Mietvertrag voraus und wird nach Ablauf des Abrechnungszeitraums durch eine Betriebskostenabrechnung ausgeglichen. Nach ordnungsgemäßer Abrechnung können beide Parteien die Vorauszahlung auf eine angemessene Höhe anpassen. Nicht vereinbarte oder nicht umlagefähige Kosten darf der Vermieter nicht einseitig…

  • Modernisierung

    Modernisierung bezeichnet bauliche Veränderungen, die insbesondere Energie oder Wasser einsparen, den Gebrauchswert einer Wohnung erhöhen, die Wohnverhältnisse verbessern oder neuen Wohnraum schaffen. Der Vermieter muss die Maßnahme regelmäßig rechtzeitig ankündigen. Der Mieter hat sie unter gesetzlichen Voraussetzungen zu dulden, kann aber Härtegründe geltend machen. Nach Abschluss darf ein Teil der Kosten als Modernisierungsmieterhöhung umgelegt werden;…

  • | |

    Mietsicherheit

    Mietsicherheit Mietsicherheit ist eine vertraglich vereinbarte Absicherung von Ansprüchen des Vermieters aus dem Mietverhältnis, etwa wegen Mietrückständen, Schäden oder unterlassener Rückgabe. Sie kann als Geldbetrag, Bürgschaft oder in anderer Form gestellt werden. Bei Wohnraum darf die Sicherheit grundsätzlich höchstens drei Nettokaltmieten betragen; der Mieter darf eine Geldkaution in drei Monatsraten zahlen. Der Vermieter muss sie…