Indexmiete
Eine Indexmiete ist eine Mietvereinbarung, bei der sich die Miethöhe nach dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex richtet. Sie muss schriftlich vereinbart werden. Mieterhöhungen erfolgen durch Erklärung in Textform und setzen eine Veränderung des Index voraus. Während der Geltung sind andere Mieterhöhungen weitgehend ausgeschlossen; Modernisierungsumlagen bleiben nur eingeschränkt möglich. Die Miete muss grundsätzlich mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Die Einzelheiten hängen von Vertrag, Wohnraumschutz und den gesetzlichen Formvorgaben ab.
Rechtliche Bedeutung
Die Indexmiete verbindet die laufende Miete mit der allgemeinen Preisentwicklung nach § 557b BGB.
Voraussetzungen und Folgen
Voraussetzungen und Rechtsfolgen ergeben sich aus den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.
Beispiel
Der Preisindex steigt; der Vermieter berechnet und erklärt die daraus folgende neue Miete.
Häufige Fragen
Welche Bedeutung hat der Begriff?
Die Indexmiete verbindet die laufende Miete mit der allgemeinen Preisentwicklung nach § 557b BGB.
Was ist praktisch zu beachten?
Fristen, Form, Zuständigkeit und mögliche Rechtsbehelfe sollten frühzeitig geprüft werden.
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