Versetzung
Versetzung ist im Arbeitsrecht die längerfristige Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs oder eine erhebliche Änderung der Arbeitsumstände. Ob der Arbeitgeber sie einseitig anordnen darf, richtet sich nach Arbeitsvertrag, Direktionsrecht, Tarifvertrag und Gesetz. Die Weisung muss billigem Ermessen entsprechen. In Betrieben mit Betriebsrat kann dessen Beteiligung erforderlich sein. Überschreitet die Maßnahme den Vertragsrahmen, ist regelmäßig eine Vertragsänderung oder Änderungskündigung notwendig. Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz und betriebliche Beteiligungsrechte sind dabei gemeinsam zu beachten.
Rechtliche Bedeutung
Die Versetzung konkretisiert Arbeitspflicht, Arbeitsort, Tätigkeit oder organisatorische Zuordnung.
Voraussetzungen und Folgen
Voraussetzungen und Rechtsfolgen ergeben sich aus den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.
Beispiel
Ein Arbeitnehmer soll dauerhaft an einem anderen Standort mit wesentlich veränderten Aufgaben arbeiten.
Häufige Fragen
Welche Bedeutung hat der Begriff?
Die Versetzung konkretisiert Arbeitspflicht, Arbeitsort, Tätigkeit oder organisatorische Zuordnung.
Was ist praktisch zu beachten?
Fristen, Form, Zuständigkeit und mögliche Rechtsbehelfe sollten frühzeitig geprüft werden.
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