Betriebskostenpauschale
Eine Betriebskostenpauschale ist ein vertraglich vereinbarter fester Betrag, mit dem bestimmte Betriebskosten unabhängig von ihrer tatsächlichen Höhe abgegolten werden. Anders als bei Vorauszahlungen erfolgt grundsätzlich keine jährliche Abrechnung und weder Nachforderung noch Guthabenauszahlung. Welche Kosten erfasst sind, muss sich aus dem Vertrag ergeben. Eine Erhöhung ist bei Wohnraum nur unter gesetzlichen Voraussetzungen und entsprechender Vereinbarung zulässig. Heizkosten unterliegen besonderen Abrechnungsvorschriften. Vertrag, gesetzlicher Mieterschutz und formelle Anforderungen sind dabei gemeinsam zu beachten.
Rechtliche Bedeutung
Die Pauschale verteilt das Kostenrisiko anders als eine Vorauszahlungsvereinbarung.
Voraussetzungen und Folgen
Die rechtliche Beurteilung richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften und den konkreten Umständen.
Beispiel
Der Mieter zahlt monatlich einen festen Betrag für kalte Betriebskosten ohne Jahresabrechnung.
Häufige Fragen
Was ist der Kern des Begriffs?
Die Pauschale verteilt das Kostenrisiko anders als eine Vorauszahlungsvereinbarung.
Was ist besonders zu beachten?
Voraussetzungen, Fristen, Nachweise und mögliche Rechtsfolgen sollten systematisch geprüft werden.
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