Facharztstandard

Der Facharztstandard bezeichnet das fachliche Können und Wissen, das von einem gewissenhaften Arzt des betreffenden medizinischen Fachgebiets in der konkreten Behandlungssituation erwartet werden kann. Er ist der zentrale Maßstab für die Beurteilung eines Behandlungsfehlers. Maßgeblich ist grundsätzlich der anerkannte Stand der medizinischen Wissenschaft zum Zeitpunkt der Behandlung, nicht die individuelle Erfahrung des Behandlers. Auch ein Arzt ohne Facharzttitel muss bei fachärztlicher Tätigkeit diesen Standard gewährleisten.

Rechtliche Bedeutung

Der Facharztstandard konkretisiert die nach § 630a BGB geschuldete Behandlung nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards.

Voraussetzungen und Folgen

Der Standard wird im Haftungsprozess regelmäßig durch medizinische Sachverständige ermittelt. Leitlinien können wichtige Hinweise geben, bestimmen den rechtlichen Standard aber nicht stets abschließend.

Beispiel

Ein Arzt übernimmt eine spezielle Operation, obwohl ihm die erforderliche Erfahrung fehlt. Er muss dennoch die Qualität eines sorgfältigen Facharztes gewährleisten.

Häufige Fragen

Ist der Facharztstandard überall gleich?

Er richtet sich nach Fachgebiet, Behandlungszeitpunkt und konkreter Versorgungssituation; Ressourcen können begrenzt relevant sein.

Sind medizinische Leitlinien verbindlich?

Sie sind bedeutsame Erkenntnisquellen, aber nicht automatisch mit dem rechtlich geschuldeten Standard identisch.

Verwandte Begriffe

Behandlungsfehler, Sachverständiger, Medizinrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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