Transplantationsrecht
Das Transplantationsrecht regelt die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung menschlicher Organe und Gewebe. Seine zentrale Rechtsgrundlage ist das Transplantationsgesetz. Das Rechtsgebiet soll die Selbstbestimmung des Spenders, den Schutz lebender Spender, eine medizinisch und rechtlich kontrollierte Todesfeststellung sowie eine gerechte Verteilung knapper Spenderorgane gewährleisten. Es enthält außerdem Organisations-, Dokumentations- und Kontrollpflichten für Entnahmekrankenhäuser, Transplantationszentren und Vermittlungsstellen sowie Verbote des Organhandels. Verstöße können zivilrechtliche, verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Folgen auslösen.
Rechtliche Bedeutung
Das Transplantationsrecht verbindet Medizinrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht und ethische Grundfragen am Lebensende.
Voraussetzungen und Folgen
Postmortale Entnahme und Lebendspende unterliegen unterschiedlichen Voraussetzungen. Vermittlungspflichtige Organe werden nach gesetzlichen und medizinischen Kriterien über vorgesehene Stellen zugeteilt.
Beispiel
Ein Transplantationszentrum meldet einen geeigneten Patienten zur Warteliste. Die Zuteilung erfolgt nach den geltenden Regeln zur Erfolgsaussicht und Dringlichkeit.
Häufige Fragen
Wo ist das Transplantationsrecht geregelt?
Vor allem im Transplantationsgesetz sowie in ergänzenden Richtlinien und medizinrechtlichen Vorschriften.
Ist eine Lebendspende an jeden möglich?
Nein. Sie ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen und nach besonderer Aufklärung zulässig.
Verwandte Begriffe
Organspende, Gesetzesvorbehalt, Strafrecht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.