Pflegefehler

Ein Pflegefehler ist eine Abweichung von den fachlich gebotenen Standards bei der Betreuung und Versorgung eines pflegebedürftigen oder erkrankten Menschen. Er kann etwa bei Medikamentengabe, Sturzprophylaxe, Lagerung, Hygiene, Wundversorgung, Ernährung oder Beobachtung des Gesundheitszustands auftreten. Führt der Fehler schuldhaft zu einem Schaden, kommen vertragliche und deliktische Ansprüche gegen die Pflegekraft, den Einrichtungsträger oder andere Verantwortliche in Betracht. Entscheidend bleiben Pflichtverletzung und Kausalität. Besondere Bedeutung besitzt deshalb eine nachvollziehbare und zeitnahe Pflegedokumentation.

Rechtliche Bedeutung

Pflegepflichten ergeben sich aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis, gesetzlichen Vorgaben und den anerkannten pflegefachlichen Standards.

Voraussetzungen und Folgen

Die Einrichtung muss Pflege planen, durchführen und dokumentieren sowie Personal und Abläufe angemessen organisieren. Nicht jeder Sturz oder jede gesundheitliche Verschlechterung beweist bereits einen Pflegefehler.

Beispiel

Bei einem erkennbar sturzgefährdeten Bewohner unterbleiben gebotene Schutzmaßnahmen. Nach einem Sturz entstehen erhebliche Verletzungen.

Häufige Fragen

Ist ein Dekubitus immer ein Pflegefehler?

Nein. Er kann trotz fachgerechter Pflege entstehen; entscheidend sind Risiko, Maßnahmen, Verlauf und Dokumentation.

Wer kann haften?

Je nach Ursache insbesondere die Pflegekraft, der Einrichtungsträger oder ein ambulanter Pflegedienst.

Verwandte Begriffe

Behandlungsfehler, Haftung, Schadensersatz

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Arzthaftungsprozess

    Der Arzthaftungsprozess ist ein gerichtliches Zivilverfahren über Ansprüche wegen einer fehlerhaften medizinischen Behandlung oder unzureichenden Aufklärung. Der Patient verlangt typischerweise Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Behandelnden oder Krankenhausträger. Kennzeichnend sind medizinisch komplexe Tatsachenfragen, die regelmäßig durch Sachverständigengutachten geklärt werden, sowie besondere Beweisregeln der §§ 630a bis 630h BGB und der hierzu entwickelten Rechtsprechung. Rechtliche Bedeutung Im…

  • Heilbehandlung

    Heilbehandlung bezeichnet medizinische Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, Krankheiten oder Verletzungen zu erkennen, zu heilen, ihre Folgen zu lindern oder eine Verschlimmerung zu verhindern. Dazu können Diagnostik, ärztliche Therapie, Arzneimittel, Operationen, Rehabilitation sowie Heil- und Hilfsmittel gehören. Der Begriff wird im Zivilrecht, Sozialversicherungsrecht, Schadensrecht und Steuerrecht verwendet und kann je nach Regelungszusammenhang unterschiedlich weit verstanden…

  • |

    Grober Behandlungsfehler

    Ein grober Behandlungsfehler ist ein objektiv schwerwiegender Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse, der aus fachlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf. Die Bewertung erfolgt durch das Gericht auf Grundlage medizinischer Sachverständigengutachten. Entscheidend ist nicht persönliches Verschulden, sondern Gewicht und Unverständlichkeit des fachlichen Fehlers. Rechtliche…

  • |

    Diagnosefehler

    Ein Diagnosefehler liegt vor, wenn ein Arzt erhobene Befunde medizinisch fehlerhaft deutet und deshalb eine unzutreffende Diagnose stellt. Da Krankheitsbilder mehrdeutig sein können und medizinische Beurteilungen Spielräume enthalten, ist nicht jede falsche Diagnose haftungsrechtlich fehlerhaft. Entscheidend ist, ob die Bewertung aus damaliger fachlicher Sicht vertretbar war. Vom Diagnosefehler ist der Befunderhebungsfehler zu unterscheiden, bei dem…

  • |

    Therapiefehler

    Ein Therapiefehler ist eine Abweichung vom geschuldeten medizinischen Standard bei Auswahl, Durchführung, Überwachung oder Anpassung einer Behandlung. Er kann etwa eine ungeeignete Therapie, fehlerhafte Dosierung, mangelhafte Operationsdurchführung, fehlende Verlaufskontrolle oder verspätete Reaktion auf Komplikationen betreffen. Nicht jede erfolglose Therapie ist fehlerhaft; maßgeblich sind Indikation, medizinischer Erkenntnisstand und konkrete Situation zum Behandlungszeitpunkt. Rechtliche Bedeutung Der Arzt…

  • Behandlungsabbruch

    Ein Behandlungsabbruch ist die Beendigung oder Nichtaufnahme einer medizinischen Maßnahme, insbesondere einer lebenserhaltenden Behandlung. Er ist rechtlich zulässig, wenn er dem aktuellen, vorausverfügten oder mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht. Dabei besteht grundsätzlich kein Unterschied zwischen dem Abschalten eines Geräts und dem Unterlassen einer weiteren Behandlung. Entscheidend sind Selbstbestimmung und Einwilligung, nicht die medizinische Bewertung eines…