Pflegefehler
Ein Pflegefehler ist eine Abweichung von den fachlich gebotenen Standards bei der Betreuung und Versorgung eines pflegebedürftigen oder erkrankten Menschen. Er kann etwa bei Medikamentengabe, Sturzprophylaxe, Lagerung, Hygiene, Wundversorgung, Ernährung oder Beobachtung des Gesundheitszustands auftreten. Führt der Fehler schuldhaft zu einem Schaden, kommen vertragliche und deliktische Ansprüche gegen die Pflegekraft, den Einrichtungsträger oder andere Verantwortliche in Betracht. Entscheidend bleiben Pflichtverletzung und Kausalität. Besondere Bedeutung besitzt deshalb eine nachvollziehbare und zeitnahe Pflegedokumentation.
Rechtliche Bedeutung
Pflegepflichten ergeben sich aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis, gesetzlichen Vorgaben und den anerkannten pflegefachlichen Standards.
Voraussetzungen und Folgen
Die Einrichtung muss Pflege planen, durchführen und dokumentieren sowie Personal und Abläufe angemessen organisieren. Nicht jeder Sturz oder jede gesundheitliche Verschlechterung beweist bereits einen Pflegefehler.
Beispiel
Bei einem erkennbar sturzgefährdeten Bewohner unterbleiben gebotene Schutzmaßnahmen. Nach einem Sturz entstehen erhebliche Verletzungen.
Häufige Fragen
Ist ein Dekubitus immer ein Pflegefehler?
Nein. Er kann trotz fachgerechter Pflege entstehen; entscheidend sind Risiko, Maßnahmen, Verlauf und Dokumentation.
Wer kann haften?
Je nach Ursache insbesondere die Pflegekraft, der Einrichtungsträger oder ein ambulanter Pflegedienst.
Verwandte Begriffe
Behandlungsfehler, Haftung, Schadensersatz
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.