Palliativmedizin

Palliativmedizin ist die medizinische Behandlung und Begleitung von Menschen mit einer unheilbaren, fortschreitenden und lebensbegrenzenden Erkrankung. Ihr Ziel ist nicht die Heilung, sondern die Linderung von Schmerzen und anderen belastenden Symptomen sowie die Erhaltung bestmöglicher Lebensqualität. Rechtlich maßgeblich bleiben Aufklärung, Einwilligung, Patientenwille und fachlicher Standard. Eine fachgerecht dosierte Symptomlinderung ist grundsätzlich zulässig, auch wenn unbeabsichtigte lebensverkürzende Nebenwirkungen nicht sicher ausgeschlossen werden können. Die Versorgung kann ambulant, stationär oder in einem Hospiz erfolgen.

Rechtliche Bedeutung

Palliativmedizin umfasst medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Unterstützung. Sie ist von gezielter Lebensverkürzung zu unterscheiden.

Voraussetzungen und Folgen

Jede Maßnahme richtet sich nach Indikation und Patientenwillen. Bei nicht einwilligungsfähigen Patienten sind Patientenverfügung, Bevollmächtigte oder Betreuer und der mutmaßliche Wille zu berücksichtigen.

Beispiel

Ein sterbender Patient erhält nach Aufklärung eine wirksame Schmerztherapie. Eine mögliche, nicht bezweckte Verkürzung der Lebenszeit wird medizinisch sorgfältig abgewogen.

Häufige Fragen

Ist palliative Sedierung Sterbehilfe?

Sie ist bei medizinischer Indikation und entsprechendem Patientenwillen eine Form der Symptomkontrolle, nicht automatisch eine gezielte Tötung.

Hat ein Patient Anspruch auf Palliativversorgung?

Das Sozialrecht sieht unter bestimmten Voraussetzungen ambulante und stationäre palliative Leistungen vor.

Verwandte Begriffe

Sterbehilfe, Patientenverfügung, Einwilligung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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