Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausentscheidung eines einwilligungsfähigen Volljährigen über bestimmte medizinische Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffe für den Fall, dass er später nicht mehr selbst entscheiden kann. Sie legt fest, welchen Maßnahmen der Betroffene zustimmt oder welche er ablehnt. Passt die Verfügung auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation, ist sie für den behandelnden Arzt und den Vertreter grundsätzlich verbindlich. Gesetzlich geregelt ist sie insbesondere in § 1827 BGB.
Inhalt und Voraussetzungen
Die Erklärung muss schriftlich abgefasst und eigenhändig unterschrieben oder notariell beglaubigt werden. Sie sollte Behandlungssituationen und gewünschte oder abgelehnte Maßnahmen möglichst konkret beschreiben. Allgemeine Formulierungen wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ können für sich allein zu unbestimmt sein.
Verhältnis zur Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für den Vollmachtgeber handeln darf. Die Patientenverfügung legt dagegen fest, welche medizinischen Entscheidungen gelten sollen. Beide Instrumente können sich sinnvoll ergänzen. Informationen zu familienrechtlichen und vorsorgerechtlichen Fragen bietet auch info-familienrecht.de.
Beispiel
Ein Patient hat für eine konkret beschriebene, unumkehrbare Krankheitssituation künstliche Ernährung abgelehnt. Kann er später nicht mehr einwilligen und liegt genau diese Situation vor, muss die Festlegung grundsätzlich beachtet werden.
Häufige Fragen
Kann eine Patientenverfügung widerrufen werden?
Ja. Der Betroffene kann sie jederzeit formlos widerrufen, solange er seinen Willen äußern kann.
Braucht man einen Notar?
Nein. Eine notarielle Beurkundung ist für die Patientenverfügung grundsätzlich nicht erforderlich.
Verwandte Begriffe
Vorsorgevollmacht, Einwilligung, Stellvertretung, Geschäftsfähigkeit.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.