Facharztstandard

Der Facharztstandard bezeichnet das fachliche Können und Wissen, das von einem gewissenhaften Arzt des betreffenden medizinischen Fachgebiets in der konkreten Behandlungssituation erwartet werden kann. Er ist der zentrale Maßstab für die Beurteilung eines Behandlungsfehlers. Maßgeblich ist grundsätzlich der anerkannte Stand der medizinischen Wissenschaft zum Zeitpunkt der Behandlung, nicht die individuelle Erfahrung des Behandlers. Auch ein Arzt ohne Facharzttitel muss bei fachärztlicher Tätigkeit diesen Standard gewährleisten.

Rechtliche Bedeutung

Der Facharztstandard konkretisiert die nach § 630a BGB geschuldete Behandlung nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards.

Voraussetzungen und Folgen

Der Standard wird im Haftungsprozess regelmäßig durch medizinische Sachverständige ermittelt. Leitlinien können wichtige Hinweise geben, bestimmen den rechtlichen Standard aber nicht stets abschließend.

Beispiel

Ein Arzt übernimmt eine spezielle Operation, obwohl ihm die erforderliche Erfahrung fehlt. Er muss dennoch die Qualität eines sorgfältigen Facharztes gewährleisten.

Häufige Fragen

Ist der Facharztstandard überall gleich?

Er richtet sich nach Fachgebiet, Behandlungszeitpunkt und konkreter Versorgungssituation; Ressourcen können begrenzt relevant sein.

Sind medizinische Leitlinien verbindlich?

Sie sind bedeutsame Erkenntnisquellen, aber nicht automatisch mit dem rechtlich geschuldeten Standard identisch.

Verwandte Begriffe

Behandlungsfehler, Sachverständiger, Medizinrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Beweislast im Arzthaftungsrecht

    Die Beweislast im Arzthaftungsrecht bestimmt, welche Partei im Prozess die Voraussetzungen eines Haftungsanspruchs nachweisen muss. Grundsätzlich beweist der Patient den Behandlungsfehler, den Gesundheitsschaden und die Ursächlichkeit zwischen beiden; der Behandler muss insbesondere eine ordnungsgemäße Aufklärung und Einwilligung darlegen. Wegen typischer Informations- und Beweisschwierigkeiten sieht § 630h BGB für bestimmte Dokumentationsmängel, voll beherrschbare Risiken und grobe…

  • Dokumentationspflicht

    Die Dokumentationspflicht verpflichtet den Behandelnden, die für die Behandlung wesentlichen Maßnahmen und Ergebnisse zeitnah in einer Patientenakte festzuhalten. Dazu gehören insbesondere Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Befunde, Therapien, Eingriffe, Einwilligungen und Aufklärungen. Die Dokumentation dient der Behandlungskontinuität, der Patientensicherheit und der Beweissicherung. Nachträgliche Änderungen müssen erkennen lassen, wann und mit welchem Inhalt sie vorgenommen wurden. Rechtliche Bedeutung…

  • Dokumentationspflicht des Arztes

    Die Dokumentationspflicht des Arztes verlangt, sämtliche aus fachlicher Sicht wesentlichen Maßnahmen und Ergebnisse einer Behandlung zeitnah in der Patientenakte festzuhalten. Dazu zählen insbesondere Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Befunde, Therapien, Eingriffe, Einwilligungen und Aufklärungen. Die Dokumentation dient der Behandlungskontinuität, Information weiterer Behandler und Beweissicherung. Fehlt eine gebotene Eintragung, kann dies im Haftungsprozess zu Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten…

  • Heilberuferecht

    Das Heilberuferecht umfasst die öffentlich-rechtlichen Regeln für die Ausübung staatlich geregelter Heilberufe, insbesondere für Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheker. Es betrifft den Zugang zum Beruf, Berufspflichten, Fortbildung, Berufsaufsicht, Kammerzugehörigkeit und berufsgerichtliche Sanktionen. Rechtsquellen sind Bundesgesetze, Heilberufe- und Kammergesetze der Länder sowie Berufsordnungen. Das Heilberuferecht dient sowohl der beruflichen Selbstverwaltung als auch dem Schutz der Patienten…

  • |

    Kunstfehler

    Kunstfehler ist eine traditionelle, heute rechtlich weniger präzise Bezeichnung für einen ärztlichen Behandlungsfehler. Gemeint ist eine medizinische Maßnahme, die gegen die anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst beziehungsweise den geschuldeten fachlichen Standard verstößt. Der Begriff sagt noch nichts über Schwere, Verschulden, Schaden oder Kausalität aus. In Gesetz, Rechtsprechung und Fachsprache wird deshalb überwiegend der Begriff Behandlungsfehler…

  • |

    Arzthaftung

    Arzthaftung bezeichnet die zivilrechtliche Verantwortung eines Arztes oder weiteren Behandelnden für Schäden aus fehlerhafter Behandlung, unzureichender Aufklärung, fehlender Einwilligung, Organisationsmängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen. Ansprüche können sich aus Behandlungsvertrag und Deliktsrecht ergeben. Der Patient kann insbesondere Ersatz materieller Schäden und Schmerzensgeld verlangen. Voraussetzung sind grundsätzlich Pflichtverletzung, Schaden, Kausalität und Vertretenmüssen. Rechtliche Bedeutung Neben dem behandelnden Arzt…