Bundesratspräsident

Bundesratspräsident bezeichnet den vom Bundesrat für ein Jahr gewählten Leiter des Bundesrates. Er gehört zum Staatsorganisationsrecht und bestimmt Zuständigkeiten, Verfahren oder politische Verantwortungsbeziehungen innerhalb des Bundesstaates. Seine Anwendung muss demokratische Legitimation, föderale Ordnung und rechtsstaatliche Grenzen miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff prägt damit die Organisation, Verantwortlichkeit und Krisenfestigkeit des parlamentarischen Bundesstaates. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt vor allem aus dem Grundgesetz sowie den Geschäftsordnungen und der Staatspraxis der beteiligten Organe.

Voraussetzungen und Folgen

Er beruft Sitzungen ein, führt den Vorsitz und nimmt nach Art. 57 GG bei Verhinderung des Bundespräsidenten dessen Befugnisse wahr

Beispiel

Der Bundesratspräsident leitet eine Plenarsitzung und stellt das Abstimmungsergebnis fest

Häufige Fragen

Welche Rechtsquellen sind maßgeblich?

Entscheidend sind insbesondere das Grundgesetz, ergänzende Bundesgesetze und die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane.

Warum bestehen besondere Grenzen?

Staatliche Zuständigkeiten und Krisenbefugnisse müssen demokratische Verantwortlichkeit, Föderalismus und Grundrechtsschutz wahren.

Verwandte Begriffe

Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Doppelbestrafungsverbot

    Doppelbestrafungsverbot bezeichnet das Verbot, jemanden wegen derselben Tat aufgrund der allgemeinen Strafgesetze mehrfach zu bestrafen. Der Begriff gehört zur Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Schutzintensität oder verfahrensrechtliche Sicherung individueller Freiheit. Seine Anwendung verlangt regelmäßig eine sorgfältige Abwägung zwischen persönlicher Selbstbestimmung und verfassungsrechtlich anerkannten Gemeinschaftsbelangen. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Begriff…

  • Allgemeines Register des Bundesverfassungsgerichts

    Allgemeines Register des Bundesverfassungsgerichts bezeichnet ein Register für Eingaben, die noch nicht als förmliches verfassungsgerichtliches Verfahren behandelt werden. Er gehört zum Verfassungs- und Staatsorganisationsrecht und ordnet Zuständigkeiten, Verfahren oder Kontrollbefugnisse öffentlicher Gewalt. Seine Anwendung ist an demokratische Legitimation, föderale Kompetenzgrenzen und rechtsstaatliche Sicherungen gebunden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der…

  • Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen

    Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen bezeichnet die Fähigkeit einer juristischen Person, Träger bestimmter Grundrechte zu sein. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt wirksam an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die gefestigte Verfassungsrechtsprechung. Der…

  • Ausfertigung von Gesetzen

    Ausfertigung von Gesetzen bezeichnet die abschließende Bestätigung des ordnungsgemäßen Zustandekommens eines Gesetzes durch den Bundespräsidenten. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und dem jeweiligen…

  • |

    Eigentum

    Eigentum ist die umfassende rechtliche Herrschaft einer Person über eine Sache oder ein anderes eigentumsfähiges Recht. Im Privatrecht darf der Eigentümer grundsätzlich mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen, soweit Gesetz oder Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Art. 14 GG gewährleistet Eigentum zudem als Grundrecht und überlässt Inhalt und Schranken der…

  • Petitionsrecht

    Petitionsrecht bezeichnet das Recht, sich einzeln oder gemeinsam schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an zuständige Stellen und Volksvertretungen zu wenden. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das…