Gesetzgebungsnotstand

Gesetzgebungsnotstand bezeichnet ein besonderes Verfahren, das einer Bundesregierung unter engen Voraussetzungen zeitweise Gesetzgebung ohne Bundestagsmehrheit ermöglicht. Er gehört zum Staatsorganisationsrecht und bestimmt Zuständigkeiten, Verfahren oder politische Verantwortungsbeziehungen innerhalb des Bundesstaates. Seine Anwendung muss demokratische Legitimation, föderale Ordnung und rechtsstaatliche Grenzen miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff prägt damit die Organisation, Verantwortlichkeit und Krisenfestigkeit des parlamentarischen Bundesstaates.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt vor allem aus dem Grundgesetz sowie den Geschäftsordnungen und der Staatspraxis der beteiligten Organe.

Voraussetzungen und Folgen

Art. 81 GG verlangt unter anderem eine gescheiterte Vertrauensfrage, Mitwirkung des Bundespräsidenten und Zustimmung des Bundesrates

Beispiel

Ein als dringlich bezeichneter Gesetzentwurf wird nach Ausrufung des Gesetzgebungsnotstands mit Bundesratszustimmung beschlossen

Häufige Fragen

Welche Rechtsquellen sind maßgeblich?

Entscheidend sind insbesondere das Grundgesetz, ergänzende Bundesgesetze und die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane.

Warum bestehen besondere Grenzen?

Staatliche Zuständigkeiten und Krisenbefugnisse müssen demokratische Verantwortlichkeit, Föderalismus und Grundrechtsschutz wahren.

Verwandte Begriffe

Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Länderfinanzausgleich

    Länderfinanzausgleich bezeichnet das System zur Verteilung und zum Ausgleich finanzieller Mittel zwischen Bund und Ländern sowie unter den Ländern. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der…

  • Status des Abgeordneten

    Status des Abgeordneten bezeichnet die Gesamtheit der verfassungsrechtlichen Rechte und Pflichten eines Parlamentsmitglieds. Er ist für die demokratische Legitimation, Funktionsfähigkeit und Kontrolle staatlicher Organe von besonderer Bedeutung. Zugleich bestimmt er Rechte, Verfahren oder institutionelle Grenzen innerhalb der parlamentarischen Demokratie. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie der Verfassungsrechtsprechung. Der Begriff…

  • Abgeordneter

    Ein Abgeordneter ist ein gewähltes Mitglied eines Parlaments. Abgeordnete vertreten im Bundestag das ganze Volk, sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Dieses freie Mandat schützt ihre unabhängige parlamentarische Entscheidung. Zugleich besitzen sie besondere Mitwirkungs-, Rede-, Antrags- und Kontrollrechte sowie verfassungsrechtliche Schutzrechte, insbesondere Indemnität und Immunität. Einzelheiten ergeben sich aus…

  • Gegenzeichnung

    Gegenzeichnung bezeichnet die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Mitunterzeichnung bestimmter Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten durch ein Mitglied der Bundesregierung. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und…

  • Nemo-tenetur-Grundsatz

    Nemo-tenetur-Grundsatz bezeichnet den Grundsatz, dass niemand gezwungen werden darf, sich selbst strafrechtlich zu belasten. Der Begriff gehört zur Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Schutzintensität oder verfahrensrechtliche Sicherung individueller Freiheit. Seine Anwendung verlangt regelmäßig eine sorgfältige Abwägung zwischen persönlicher Selbstbestimmung und verfassungsrechtlich anerkannten Gemeinschaftsbelangen. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Begriff prägt…

  • Homogenitätsgebot

    Homogenitätsgebot bezeichnet die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Länder, ihre staatliche Ordnung an grundlegenden Strukturprinzipien des Grundgesetzes auszurichten. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und dem…