Abgeordneter
Ein Abgeordneter ist ein gewähltes Mitglied eines Parlaments. Abgeordnete vertreten im Bundestag das ganze Volk, sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Dieses freie Mandat schützt ihre unabhängige parlamentarische Entscheidung. Zugleich besitzen sie besondere Mitwirkungs-, Rede-, Antrags- und Kontrollrechte sowie verfassungsrechtliche Schutzrechte, insbesondere Indemnität und Immunität. Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, den Wahlgesetzen und der jeweiligen Geschäftsordnung des Parlaments.
Stellung im Parlament
Abgeordnete wirken an Gesetzgebung, Wahlen, Haushaltsentscheidungen und parlamentarischer Kontrolle mit. Im Bundestag folgt ihre verfassungsrechtliche Stellung insbesondere aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 GG.
Freies Mandat
Das freie Mandat bedeutet, dass ein Abgeordneter rechtlich weder an Weisungen seiner Partei noch seiner Wähler gebunden ist. Die Zusammenarbeit in einer Fraktion bleibt dennoch politisch bedeutsam. Informationen zum Wahlrecht bietet wahlrecht-faq.de.
Schutzrechte
Indemnität schützt grundsätzlich Äußerungen und Abstimmungen im Parlament. Immunität betrifft die strafrechtliche Verfolgung und bestimmte freiheitsbeschränkende Maßnahmen während der Mandatszeit.
Beispiel
Ein Abgeordneter darf bei einer Abstimmung von der Fraktionslinie abweichen, ohne dadurch sein Mandat zu verlieren.
Häufige Fragen
Kann eine Partei einem Abgeordneten das Mandat entziehen?
Nein. Das Mandat ist rechtlich nicht Eigentum der Partei.
Sind Abgeordnete immer vor Strafverfolgung geschützt?
Nein. Die Immunität ist kein allgemeiner Freibrief und kann nach den maßgeblichen Regeln aufgehoben werden.
Verwandte Begriffe
Freies Mandat, Fraktion, Bundestag, Opposition
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.