Nemo-tenetur-Grundsatz

Nemo-tenetur-Grundsatz bezeichnet den Grundsatz, dass niemand gezwungen werden darf, sich selbst strafrechtlich zu belasten. Der Begriff gehört zur Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Schutzintensität oder verfahrensrechtliche Sicherung individueller Freiheit. Seine Anwendung verlangt regelmäßig eine sorgfältige Abwägung zwischen persönlicher Selbstbestimmung und verfassungsrechtlich anerkannten Gemeinschaftsbelangen. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Begriff prägt damit Freiheit, Persönlichkeitsschutz und rechtsstaatliche Begrenzung öffentlicher Gewalt. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus den Grundrechten des Grundgesetzes und ihrer Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht.

Voraussetzungen und Folgen

Beschuldigte dürfen schweigen; staatliche Zwangsmittel zur Erzwingung selbstbelastender Aussagen sind unzulässig

Beispiel

Ein Beschuldigter verweigert Angaben zum Tatvorwurf, ohne dass dies als Schuldeingeständnis gewertet werden darf

Häufige Fragen

Welche Rechtsgrundlage ist maßgeblich?

Entscheidend sind das jeweils einschlägige Grundrecht, seine Schranken und die verfassungsgerichtlich entwickelten Schutzmaßstäbe.

Wann ist ein Eingriff zulässig?

Ein Eingriff benötigt eine tragfähige Rechtsgrundlage und muss insbesondere Bestimmtheit, Verhältnismäßigkeit und weitere Schranken-Schranken beachten.

Verwandte Begriffe

Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Grundrechte, Verfassungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Immunität

    Immunität bezeichnet den verfassungsrechtlichen Schutz eines Abgeordneten vor Strafverfolgungsmaßnahmen während seiner Mandatszeit ohne Genehmigung des Bundestages. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und dem…

  • Ausgleichsmandat

    Ausgleichsmandat bezeichnet ein zusätzliches Parlamentsmandat, das Verzerrungen der proportionalen Sitzverteilung durch andere Mandate ausgleichen soll. Er ist für die demokratische Legitimation, Funktionsfähigkeit und Kontrolle staatlicher Organe von besonderer Bedeutung. Zugleich bestimmt er Rechte, Verfahren oder institutionelle Grenzen innerhalb der parlamentarischen Demokratie. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie der Verfassungsrechtsprechung….

  • Verfassungsrechtliche Rechtfertigung

    Verfassungsrechtliche Rechtfertigung bezeichnet die Prüfung, ob ein Eingriff in ein Grundrecht trotz Beeinträchtigung verfassungsgemäß ist. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die hierzu entwickelte…

  • Parlamentsvorbehalt

    Der Parlamentsvorbehalt besagt, dass bestimmte staatliche Entscheidungen einer gesetzlichen Grundlage oder einer Entscheidung des Parlaments bedürfen und nicht allein der Verwaltung überlassen werden dürfen. Er folgt aus Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip und ist besonders bei wesentlichen Grundrechtsfragen bedeutsam. Der parlamentarische Gesetzgeber muss die maßgeblichen Regelungen selbst treffen und darf sie nicht grenzenlos an die Exekutive delegieren….

  • |

    Sozialisierung

    Sozialisierung ist die Überführung von Grund und Boden, Naturschätzen oder Produktionsmitteln in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft auf gesetzlicher Grundlage. Artikel 15 Grundgesetz erlaubt sie zum Zweck einer grundlegenden Neuordnung wirtschaftlicher Eigentumsverhältnisse. Das Sozialisierungsgesetz muss Art und Ausmaß der Entschädigung regeln. Die Vorschrift unterscheidet sich von der Enteignung, weil nicht nur eine konkrete öffentliche…

  • Rückwirkungsverbot im Strafrecht

    Rückwirkungsverbot im Strafrecht bezeichnet das Verbot, eine Tat nachträglich strafbar zu machen oder rückwirkend mit schwererer Strafe zu bedrohen. Der Begriff gehört zur Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Schutzintensität oder verfahrensrechtliche Sicherung individueller Freiheit. Seine Anwendung verlangt regelmäßig eine sorgfältige Abwägung zwischen persönlicher Selbstbestimmung und verfassungsrechtlich anerkannten Gemeinschaftsbelangen. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die gefestigte Rechtsprechung…