Ausbürgerungsverbot

Ausbürgerungsverbot bezeichnet das verfassungsrechtliche Verbot, einem Deutschen seine Staatsangehörigkeit gegen seinen Willen entziehend abzuerkennen. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die hierzu entwickelte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Begriff ist damit für Reichweite und Durchsetzung verfassungsrechtlicher Freiheit besonders bedeutsam.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus den Grundrechten des Grundgesetzes und ihrer Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht.

Voraussetzungen und Folgen

Art. 16 Abs. 1 GG erlaubt einen Verlust nur auf gesetzlicher Grundlage und grundsätzlich nicht bei Eintritt von Staatenlosigkeit

Beispiel

Eine Behörde will einem Bürger die deutsche Staatsangehörigkeit als politische Sanktion entziehen

Häufige Fragen

Welche Rechtsgrundlage ist maßgeblich?

Entscheidend sind das jeweils betroffene Grundrecht, seine verfassungsrechtlichen Schranken und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Wann liegt eine Verletzung vor?

Eine Grundrechtsverletzung liegt vor, wenn staatliche Gewalt den Schutzbereich beeinträchtigt und der Eingriff nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist.

Verwandte Begriffe

Grundrechte, Verfassungsrecht, Verhältnismäßigkeit

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Neue Formel des Bundesverfassungsgerichts

    Neue Formel des Bundesverfassungsgerichts bezeichnet einen abgestuften Gleichheitsmaßstab, der je nach Differenzierungsmerkmal und Freiheitsbezug strengere Verhältnismäßigkeitsanforderungen stellt. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die…

  • Amtshilfe

    Amtshilfe bezeichnet die ergänzende Unterstützung einer Behörde durch eine andere Behörde bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Er gehört zum Verfassungs- und Staatsorganisationsrecht und ordnet Zuständigkeiten, Verfahren oder Kontrollbefugnisse öffentlicher Gewalt. Seine Anwendung ist an demokratische Legitimation, föderale Kompetenzgrenzen und rechtsstaatliche Sicherungen gebunden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff sichert…

  • Koalitionsvertrag

    Koalitionsvertrag bezeichnet eine politische Vereinbarung zwischen Parteien über Ziele und Zusammenarbeit einer gemeinsamen Regierung. Er gehört zum Staatsorganisationsrecht und bestimmt Zuständigkeiten, Verfahren oder Verantwortungsbeziehungen innerhalb des Bundesstaates. Seine Anwendung muss demokratische Legitimation, föderale Ordnung und rechtsstaatliche Grenzen miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff prägt damit…

  • Kabinettsprinzip

    Kabinettsprinzip bezeichnet den Grundsatz, dass die Bundesregierung über gemeinsame Angelegenheiten als Kollegium berät und entscheidet. Er gehört zum Staatsorganisationsrecht und bestimmt Zuständigkeiten, Verfahren oder politische Verantwortungsbeziehungen innerhalb des Bundesstaates. Seine Anwendung muss demokratische Legitimation, föderale Ordnung und rechtsstaatliche Grenzen miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff…

  • Bundeszwang

    Bundeszwang bezeichnet ein verfassungsrechtliches Mittel, mit dem der Bund ein Land zur Erfüllung seiner bundesstaatlichen Pflichten anhalten kann. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung…

  • Grundrechtsbindung

    Grundrechtsbindung bezeichnet die Bindung staatlicher Gewalt an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt wirksam an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die gefestigte Verfassungsrechtsprechung. Der Begriff…