Neue Formel des Bundesverfassungsgerichts

Neue Formel des Bundesverfassungsgerichts bezeichnet einen abgestuften Gleichheitsmaßstab, der je nach Differenzierungsmerkmal und Freiheitsbezug strengere Verhältnismäßigkeitsanforderungen stellt. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die hierzu entwickelte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Begriff ist damit für Reichweite und Durchsetzung verfassungsrechtlicher Freiheit besonders bedeutsam.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus den Grundrechten des Grundgesetzes und ihrer Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht.

Voraussetzungen und Folgen

Personenbezogene oder grundrechtsnahe Ungleichbehandlungen benötigen besonders gewichtige Gründe

Beispiel

Eine an unverfügbare persönliche Merkmale anknüpfende Differenzierung wird streng kontrolliert

Häufige Fragen

Welche Rechtsgrundlage ist maßgeblich?

Entscheidend sind das jeweils betroffene Grundrecht, seine verfassungsrechtlichen Schranken und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Wann liegt eine Verletzung vor?

Eine Grundrechtsverletzung liegt vor, wenn staatliche Gewalt den Schutzbereich beeinträchtigt und der Eingriff nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist.

Verwandte Begriffe

Grundrechte, Verfassungsrecht, Verhältnismäßigkeit

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Ungleichbehandlung

    Ungleichbehandlung bezeichnet eine unterschiedliche rechtliche Behandlung vergleichbarer Personen, Gruppen oder Sachverhalte. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die hierzu entwickelte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der…

  • Allgemeiner Gleichheitssatz

    Allgemeiner Gleichheitssatz bezeichnet das Gebot des Art. 3 Abs. 1 GG, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind….

  • Grundrechtliches Teilhaberecht

    Grundrechtliches Teilhaberecht ist ein aus Grundrechten abgeleiteter Anspruch auf gleichberechtigten Zugang zu staatlich bereitgestellten Einrichtungen, Leistungen oder Verfahren. Grundrechte verpflichten den Staat grundsätzlich nicht zur Schaffung unbegrenzter Kapazitäten. Hat er jedoch ein Leistungssystem eingerichtet, muss er vorhandene Möglichkeiten nach sachgerechten und gleichheitskonformen Kriterien verteilen. Der konkrete Anspruch steht daher regelmäßig unter dem Vorbehalt verfügbarer Kapazitäten,…

  • Vergleichsgruppe

    Vergleichsgruppe bezeichnet eine Gruppe von Personen oder Sachverhalten, die für die Prüfung einer Gleich- oder Ungleichbehandlung gegenübergestellt wird. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das Grundgesetz und…

  • Enquetekommission

    Enquetekommission ist ein vom Parlament eingesetztes Gremium, das komplexe und langfristig bedeutsame Sachfragen wissenschaftlich und politisch untersucht. Ihm gehören Abgeordnete und externe Sachverständige an. Anders als ein Untersuchungsausschuss klärt die Kommission regelmäßig keine konkreten Missstände mit besonderen Beweiserhebungsrechten, sondern erarbeitet Grundlagen, Bewertungen und Handlungsempfehlungen für die Gesetzgebung. Ein Abschlussbericht dokumentiert Ergebnisse und gegebenenfalls abweichende Auffassungen,…

  • |

    Ultra-vires-Kontrolle

    Ultra-vires-Kontrolle ist die verfassungsgerichtliche Prüfung, ob Organe der Europäischen Union die ihnen von den Mitgliedstaaten übertragenen Zuständigkeiten offensichtlich und strukturell bedeutsam überschritten haben. Ein solcher Rechtsakt kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland ausnahmsweise unanwendbar sein. Zuvor ist grundsätzlich dem Gerichtshof der Europäischen Union Gelegenheit zur Auslegung zu geben. Die Kontrolle schützt das Prinzip…