Koalitionsvertrag

Koalitionsvertrag bezeichnet eine politische Vereinbarung zwischen Parteien über Ziele und Zusammenarbeit einer gemeinsamen Regierung. Er gehört zum Staatsorganisationsrecht und bestimmt Zuständigkeiten, Verfahren oder Verantwortungsbeziehungen innerhalb des Bundesstaates. Seine Anwendung muss demokratische Legitimation, föderale Ordnung und rechtsstaatliche Grenzen miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff prägt damit die Organisation, Verantwortlichkeit und Krisenfestigkeit des parlamentarischen Bundesstaates. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt vor allem aus dem Grundgesetz sowie den Geschäftsordnungen und der Staatspraxis der beteiligten Organe.

Voraussetzungen und Folgen

Er ist grundsätzlich kein staatlicher Rechtsakt und kann verfassungsrechtliche Zuständigkeiten von Parlament und Regierung nicht ersetzen

Beispiel

Zwei Parteien vereinbaren politische Vorhaben für die gemeinsame Wahlperiode

Häufige Fragen

Welche Rechtsquellen sind maßgeblich?

Entscheidend sind insbesondere das Grundgesetz, ergänzende Bundesgesetze und die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane.

Warum bestehen besondere Grenzen?

Staatliche Zuständigkeiten und Krisenbefugnisse müssen demokratische Verantwortlichkeit, Föderalismus und Grundrechtsschutz wahren.

Verwandte Begriffe

Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Rechtsstaatsprinzip

    Das Rechtsstaatsprinzip verpflichtet den Staat, seine Herrschaft rechtlich zu ordnen, zu begrenzen und kontrollierbar auszuüben. Es folgt insbesondere aus Art. 20 Abs. 3 GG. Zu seinen zentralen Elementen gehören Grundrechtsbindung, Gewaltenteilung, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, unabhängige Gerichte, effektiver Rechtsschutz, Rechtssicherheit, Vertrauensschutz, Bestimmtheit staatlicher Normen und die Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe. Bindung an Recht Gesetzgebung ist an die…

  • |

    Praktische Konkordanz

    Praktische Konkordanz ist ein verfassungsrechtliches Prinzip zur Lösung von Konflikten zwischen gleichrangigen Verfassungsgütern. Keines der kollidierenden Güter soll einseitig vollständig verdrängt werden. Vielmehr sind beide so zu begrenzen und aufeinander abzustimmen, dass sie jeweils möglichst weitgehend wirksam bleiben. Das Prinzip ist besonders bei Kollisionen verschiedener Grundrechte oder zwischen Grundrechten und anderen Verfassungsbelangen bedeutsam. Funktion Praktische…

  • Briefgeheimnis

    Briefgeheimnis bezeichnet den Schutz verschlossener schriftlicher Mitteilungen vor Kenntnisnahme durch staatliche Gewalt. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die hierzu entwickelte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts….

  • Zweidrittelmehrheit

    Zweidrittelmehrheit bezeichnet eine qualifizierte Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der jeweils verfassungsrechtlich bestimmten Bezugsgröße. Er gehört zu den wichtigen Regeln des parlamentarischen Regierungssystems und bestimmt Verfahren, Zuständigkeiten oder Kontrollbeziehungen zwischen Bundestag und Bundesregierung. Seine konkrete Ausgestaltung muss demokratische Legitimation und Funktionsfähigkeit staatlicher Organe miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane und die…

  • Aktuelle Stunde

    Aktuelle Stunde bezeichnet eine zeitlich begrenzte Plenardebatte des Bundestages über ein Thema von allgemeinem aktuellem Interesse. Er ist für die demokratische Legitimation, Funktionsfähigkeit und Kontrolle staatlicher Organe von besonderer Bedeutung. Zugleich bestimmt er Rechte, Verfahren oder institutionelle Grenzen innerhalb der parlamentarischen Demokratie. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie der…