Gepäckverlust

Gepäckverlust bezeichnet das endgültige Abhandenkommen aufgegebenen Reisegepäcks während einer Beförderung. Der Begriff gehört zum Reise- und Verbraucherrecht und bestimmt Rechte, Pflichten oder Haftungsfolgen bei Planung, Buchung und Durchführung einer Reise. Seine Anwendung hängt regelmäßig von Vertragsart, Leistungsträger, konkreter Störung und rechtzeitiger Geltendmachung ab. Maßgeblich sind das Bürgerliche Gesetzbuch, unionsrechtliche Fahrgastrechte und internationale Haftungsabkommen. Der Begriff ist für Verbraucher besonders praktisch und häufig Gegenstand außergerichtlicher sowie gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus den §§ 651a ff. BGB, unionsrechtlichen Fahrgastrechten und internationalen Übereinkommen.

Voraussetzungen und Folgen

Bei internationalen Flügen richtet sich die Haftung insbesondere nach dem Montrealer Übereinkommen und ist grundsätzlich begrenzt

Beispiel

Ein aufgegebener Koffer wird nach dem Flug nicht wieder aufgefunden

Häufige Fragen

Welche Ansprüche kommen in Betracht?

Je nach Fall bestehen insbesondere Abhilfe, Minderung, Erstattung, Ersatzbeförderung, Ausgleich oder Schadensersatz.

Müssen Fristen beachtet werden?

Ja. Anzeige-, Ausschluss- und Verjährungsfristen unterscheiden sich nach Anspruch und Verkehrsmittel und sollten frühzeitig geprüft werden.

Verwandte Begriffe

Verbraucher, Vertrag, Schadensersatz

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Nichtbeförderung

    Nichtbeförderung bezeichnet die Verweigerung der Beförderung trotz rechtzeitigen Erscheinens und gültiger Buchung. Der Begriff gehört zum Reise- und Verbraucherrecht und bestimmt Rechte, Pflichten oder Haftungsfolgen bei Planung, Buchung und Durchführung einer Reise. Seine Anwendung hängt regelmäßig von Vertragsart, Leistungsträger, konkreter Störung und rechtzeitiger Geltendmachung ab. Maßgeblich sind das Bürgerliche Gesetzbuch, unionsrechtliche Fahrgastrechte und internationale Haftungsabkommen….

  • Pauschalreise

    Pauschalreise bezeichnet eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für dieselbe Reise. Der Begriff gehört zum Reise- und Verbraucherrecht und bestimmt Rechte, Pflichten oder Haftungsfolgen bei Planung, Buchung und Durchführung einer Reise. Seine Anwendung hängt regelmäßig von Vertragsart, Leistungsträger, konkreter Störung und rechtzeitiger Geltendmachung ab. Maßgeblich sind das Bürgerliche Gesetzbuch, unionsrechtliche Fahrgastrechte und…

  • Außergewöhnliche Umstände im Fluggastrecht

    Außergewöhnliche Umstände im Fluggastrecht bezeichnet Ereignisse, die sich auch bei zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen und nicht zur normalen Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens gehören. Der Begriff gehört zum Reise- und Verbraucherrecht und bestimmt Rechte, Pflichten oder Haftungsfolgen bei Planung, Buchung und Durchführung einer Reise. Seine Anwendung hängt regelmäßig von Vertragsart, Leistungsträger, konkreter Störung und rechtzeitiger…

  • Reisemangel

    Reisemangel bezeichnet eine Abweichung der Pauschalreise von der vereinbarten Beschaffenheit oder dem geschuldeten Nutzen. Der Begriff gehört zum Reise- und Verbraucherrecht und bestimmt Rechte, Pflichten oder Haftungsfolgen bei Planung, Buchung und Durchführung einer Reise. Seine Anwendung hängt regelmäßig von Vertragsart, Leistungsträger, konkreter Störung und rechtzeitiger Geltendmachung ab. Maßgeblich sind das Bürgerliche Gesetzbuch, unionsrechtliche Fahrgastrechte und…

  • Pauschalreisevertrag

    Pauschalreisevertrag bezeichnet den Vertrag, durch den ein Reiseveranstalter dem Reisenden eine Pauschalreise verschafft. Der Begriff gehört zum Reise- und Verbraucherrecht und bestimmt Rechte, Pflichten oder Haftungsfolgen bei Planung, Buchung und Durchführung einer Reise. Seine Anwendung hängt regelmäßig von Vertragsart, Leistungsträger, konkreter Störung und rechtzeitiger Geltendmachung ab. Maßgeblich sind das Bürgerliche Gesetzbuch, unionsrechtliche Fahrgastrechte und internationale…

  • Minderung des Reisepreises

    Minderung des Reisepreises bezeichnet die gesetzliche Herabsetzung des Reisepreises für die Dauer eines Reisemangels. Der Begriff gehört zum Reise- und Verbraucherrecht und bestimmt Rechte, Pflichten oder Haftungsfolgen bei Planung, Buchung und Durchführung einer Reise. Seine Anwendung hängt regelmäßig von Vertragsart, Leistungsträger, konkreter Störung und rechtzeitiger Geltendmachung ab. Maßgeblich sind das Bürgerliche Gesetzbuch, unionsrechtliche Fahrgastrechte und…