|

Unerträglichkeitsformel

Unerträglichkeitsformel Unerträglichkeitsformel bezeichnet den Teil der Radbruchschen Formel, nach dem ein positives Gesetz seine Rechtsqualität verliert, wenn sein Widerspruch zur Gerechtigkeit ein unerträgliches Maß erreicht. Die Schwelle liegt bewusst sehr hoch, damit Rechtssicherheit grundsätzlich Vorrang behält. Die Formel reagiert auf extremes gesetzliches Unrecht und erlaubt Gerichten ausnahmsweise, einer formal gültigen Norm die Anwendung zu versagen. Maßstab sind fundamentale Gerechtigkeitsanforderungen, nicht jede fachliche oder moralische Fehlentscheidung.

Einordnung

Gustav Radbruch entwickelte die Formel nach den Erfahrungen nationalsozialistischen Unrechts. Sie vermittelt zwischen Rechtssicherheit und materieller Gerechtigkeit und ist als äußerste Grenzkontrolle positiven Rechts gedacht.

Bedeutung und Abgrenzung

Von der Verleugnungsformel unterscheidet sie sich durch den Anknüpfungspunkt: Hier kommt es auf das unerträgliche Ausmaß der Ungerechtigkeit an, dort auf die bewusste Verleugnung der Gleichheit.

Beispiel

Ein Gesetz entzieht einer Bevölkerungsgruppe ohne sachlichen Grund elementaren Rechtsschutz und liefert sie staatlicher Willkür aus. Erreicht das Unrecht die äußerste Schwelle, kann die Unerträglichkeitsformel seine Rechtsqualität verneinen.

Häufige Fragen

Gilt die Formel bei jeder ungerechten Norm?

Nein. Erforderlich ist ein extremer und unerträglicher Widerspruch zur Gerechtigkeit.

Welche Funktion hat Rechtssicherheit?

Sie bleibt grundsätzlich vorrangig und verhindert eine beliebige richterliche Moralprüfung.

Ist die Formel positives Gesetzesrecht?

Sie ist eine rechtsphilosophische Grenzformel, die in der Rechtsprechung zur Bewältigung extremen Unrechts herangezogen wurde.

Zusammenhänge und Quellen

Vertiefend helfen die Wörterbuchartikel zu Gerechtigkeit, Rechtsnorm, Auslegung, Naturrecht, Rechtspositivismus und Rechtsstaatsprinzip.

Weiterführende, nicht werbliche Informationen zur rechtsstaatlichen und grundrechtlichen Einordnung bieten das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de und der amtliche Text des Grundgesetzes.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Rechtsgeschichte

    Rechtsgeschichte untersucht die Entstehung und Entwicklung von Rechtsordnungen, Institutionen und juristischen Ideen in ihrem historischen Zusammenhang. Seine historische Bedeutung erschließt sich aus dem Zusammenhang mit politischen, gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklungen. Historischer Kontext Der Begriff gehört zur Rechtsgeschichte und steht in Beziehung zu Römischem Recht, Gemeinem Recht und modernen Kodifikationen. Bedeutung Er verdeutlicht, wie ältere Rechtsquellen,…

  • | |

    Reichsermächtigungsgesetz

    Als Reichsermächtigungsgesetz wird meist das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933 bezeichnet. Es ermächtigte die Reichsregierung, Gesetze ohne parlamentarische Beschlussfassung zu erlassen, sogar mit Abweichungen von der Weimarer Reichsverfassung. Seine Annahme erfolgte unter massiver Einschüchterung und Ausschaltung politischer Gegner. Das Gesetz beseitigte zentrale Elemente von Gewaltenteilung und Demokratie…

  • Lex Baiuvariorum

    Die Lex Baiuvariorum ist eine lateinisch überlieferte frühmittelalterliche Rechtssammlung für das bairische Stammesgebiet. Sie entstand wahrscheinlich im 8. Jahrhundert und verbindet einheimische Rechtsgewohnheiten mit römischen, westgotischen und kirchlichen Einflüssen. Geregelt werden unter anderem gesellschaftliche Stände, Straftaten, Bußen, Eigentum, Erbrecht und gerichtliche Verfahren. Das Werk war kein modernes Gesetzbuch, prägte die bayerische Rechtsordnung aber über mehrere…

  • |

    Deutsche Bundesakte

    Die Deutsche Bundesakte vom 8. Juni 1815 war der völkerrechtliche Gründungsvertrag des Deutschen Bundes. Sie verband souveräne deutsche Fürsten und freie Städte zu einem dauerhaften Staatenbund, schuf den Bundestag in Frankfurt am Main und regelte Grundzüge gemeinsamer Sicherheit. Ein deutscher Bundesstaat oder eine unmittelbar gewählte Volksvertretung entstand nicht. Artikel 13 kündigte landständische Verfassungen in den…

  • |

    Pandektenwissenschaft

    Pandektenwissenschaft war die systematische deutsche Privatrechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts auf Grundlage der römischrechtlichen Pandekten und prägte das BGB. Der Begriff ist für das Verständnis der Entwicklung der deutschen Rechtsordnung und ihrer Institutionen von besonderer Bedeutung. Historischer Zusammenhang Der Begriff gehört zur Rechtsgeschichte und steht mit Verfassungsentwicklung, Kodifikation und gerichtlicher Institutionenbildung in Verbindung. Bedeutung Seine Nachwirkungen…

  • Rechtsbedürfnis

    Rechtsbedürfnis bezeichnet das individuelle oder gesellschaftliche Bedürfnis nach rechtlicher Ordnung, Klärung, Schutz oder Durchsetzung. Es entsteht, wenn Unsicherheit, Konflikte oder wahrgenommene Ungerechtigkeit nicht allein durch informelle Regeln bewältigt werden können. Der rechtssoziologische Begriff ist vom prozessrechtlichen Rechtsschutzbedürfnis zu unterscheiden: Rechtsbedürfnis beschreibt eine tatsächliche Nachfrage nach Recht, während das Rechtsschutzbedürfnis eine Zulässigkeitsvoraussetzung gerichtlicher Verfahren sein kann….