|

Positivismusthese

Positivismusthese Positivismusthese nennt die rechtsphilosophische Aussage, dass die Geltung einer Rechtsnorm von sozialen Tatsachen wie Setzung, Anerkennung oder institutioneller Praxis abhängt und nicht notwendig von ihrer moralischen Richtigkeit. Unmoralisches Recht kann danach rechtlich gültig sein, ohne moralisch verbindlich zu werden. Je nach Theorie wird zwischen ausschließendem und einschließendem Positivismus unterschieden. Die These erklärt Rechtsgeltung, billigt aber weder jeden Norminhalt noch unbedingten Rechtsgehorsam.

Einordnung

Die Positivismusthese trennt die Identifikation geltenden Rechts von seiner moralischen Bewertung. Dadurch kann ein Jurist feststellen, was rechtlich gilt, und anschließend begründet kritisieren, ob es gerecht oder befolgungswürdig ist.

Bedeutung und Abgrenzung

Der einschließende Positivismus lässt zu, dass eine Rechtsordnung moralische Kriterien durch ihre Anerkennungsregeln übernimmt. Der ausschließende Positivismus hält moralische Argumente dagegen nicht für notwendige Quellen der Rechtsgeltung.

Beispiel

Ein Gesetz wurde verfassungsgemäß beschlossen, verletzt aber nach verbreiteter Auffassung grundlegende Gerechtigkeitsmaßstäbe. Ein Positivist kann seine Geltung zunächst anerkennen und zugleich seine Änderung oder Nichtbefolgung moralisch fordern.

Häufige Fragen

Behauptet die These, Recht sei immer gerecht?

Nein. Gerade die begriffliche Trennung ermöglicht eine deutliche moralische Kritik geltenden Rechts.

Was sind soziale Tatsachen?

Dazu zählen Gesetzgebungsakte, gerichtliche Praxis und institutionell anerkannte Kriterien der Rechtsquellen.

Ist Rechtsgehorsam Teil der These?

Nein. Aus rechtlicher Geltung folgt nicht automatisch eine moralische Pflicht zum Gehorsam.

Zusammenhänge und Quellen

Vertiefend helfen die Wörterbuchartikel zu Gerechtigkeit, Rechtsnorm, Auslegung, Naturrecht, Rechtspositivismus und Rechtsstaatsprinzip.

Weiterführende, nicht werbliche Informationen zur rechtsstaatlichen und grundrechtlichen Einordnung bieten das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de und der amtliche Text des Grundgesetzes.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Actio depositi

    Die Actio depositi ist die römischrechtliche Klage aus einem Depositum, also einer grundsätzlich unentgeltlichen Verwahrung. Mit der direkten Klage konnte der Hinterleger insbesondere die Rückgabe der anvertrauten Sache und die Verantwortlichkeit des Verwahrers verfolgen. Für Gegenansprüche des Verwahrers stand die Gegenklage zur Verfügung. Die Klage gehört zur Geschichte des Vertragsrechts; ihre Haftungsmaßstäbe und prozessualen Wirkungen…

  • |

    Optimierungsgebot

    Optimierungsgebot Optimierungsgebot ist nach der Prinzipientheorie eine Norm, die verlangt, einen rechtlich geschützten Wert in einem relativ zur tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeit möglichst hohen Maß zu verwirklichen. Anders als eine Regel schreibt es nicht stets eine einzige definitive Rechtsfolge vor. Sein Erfüllungsgrad hängt insbesondere von kollidierenden Prinzipien ab. Grundrechte werden häufig als Optimierungsgebote verstanden, deren…

  • Sanktion

    Eine Sanktion ist eine an ein bestimmtes Verhalten geknüpfte nachteilige oder vorteilhafte Folge, durch die eine Norm bestätigt und ihre Befolgung gefördert werden soll. Im Recht sind vor allem Strafen, Bußgelder, Zwangsmittel, Schadensersatz oder der Verlust einer Rechtsposition gemeint. Sanktionen können repressiv auf einen Verstoß reagieren oder präventiv künftiges Verhalten beeinflussen. Ihre Verhängung setzt regelmäßig…

  • Rechtspositivismus

    Rechtspositivismus ist eine rechtsphilosophische Auffassung, nach der die Geltung des Rechts grundsätzlich von seiner ordnungsgemäßen Setzung und nicht von seiner moralischen Richtigkeit abhängt. Grundgedanke Der Begriff gehört zur Rechtsphilosophie und betrifft die Grundlagen von Recht, Geltung und Gerechtigkeit. Beispiel Die Einordnung wird sichtbar, wenn gesetztes Recht und moralische Bewertung zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Häufige Fragen…

  • Richterrecht

    Richterrecht bezeichnet Rechtssätze und Grundsätze, die Gerichte durch Auslegung, Konkretisierung und Fortbildung des geltenden Rechts entwickeln. Es entsteht besonders bei unbestimmten Gesetzesbegriffen, Regelungslücken oder neuen Sachverhalten. Richterrecht ist nicht ohne Weiteres mit einem formellen Gesetz gleichzusetzen; seine Bindungswirkung hängt von Rechtsordnung, Gericht und Entscheidungstyp ab. Entstehung Gerichte wenden bestehende Rechtsnormen auf Einzelfälle an. Dabei entwickeln…

  • |

    Mutuum

    Mutuum bezeichnet im römischen Recht ein Darlehen über vertretbare Sachen, insbesondere Geld, Getreide oder Wein. Der Darlehensgeber überträgt dem Darlehensnehmer das Eigentum an der überlassenen Menge; dieser schuldet später Sachen gleicher Art, Menge und Güte. Die Verpflichtung entsteht als Realvertrag durch die Hingabe, nicht allein durch eine Vereinbarung. Zurückzugeben sind deshalb nicht dieselben einzelnen Stücke….