Verleugnungsformel
Verleugnungsformel Verleugnungsformel bezeichnet den zweiten Kern der Radbruchschen Formel. Danach fehlt einer gesetzlichen Regelung der Rechtscharakter, wenn der Gesetzgeber bei ihrer Setzung die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit bildet, bewusst verleugnet. Anders als die Unerträglichkeitsformel fragt sie nicht nur nach dem Ausmaß des Ergebnisses, sondern nach einer gezielten Abkehr vom Gleichheitsgedanken. Sie erfasst insbesondere Normen, die bestimmte Menschen planmäßig außerhalb der Rechtsgemeinschaft stellen.
Einordnung
Die Verleugnungsformel beschreibt eine besonders fundamentale Fehlform der Gesetzgebung: Die Regel will nicht bloß unvollkommen gerecht sein, sondern verweigert bestimmten Personen bewusst gleiche rechtliche Achtung.
Bedeutung und Abgrenzung
Ihr Nachweis ist anspruchsvoll, weil eine bewusste Verleugnung der Gleichheit festgestellt werden muss. Die Formel darf nicht mit jeder verfassungswidrigen Ungleichbehandlung gleichgesetzt werden.
Beispiel
Ein Gesetz wird mit dem erklärten Ziel geschaffen, Angehörigen einer ethnischen Gruppe sämtliche Verfahrensrechte zu nehmen. Die gezielte Ausgrenzung kann als bewusste Verleugnung der Gleichheit eingeordnet werden.
Häufige Fragen
Was unterscheidet sie von der Unerträglichkeitsformel?
Sie knüpft an die bewusste Verleugnung der Gleichheit an, nicht allein an ein unerträgliches Unrechtsergebnis.
Genügt eine unbeabsichtigte Ungleichbehandlung?
Regelmäßig nein. Die Formel verlangt eine zielgerichtete Abkehr vom Gleichheitskern der Gerechtigkeit.
Welche historische Bedeutung hat sie?
Sie dient der rechtlichen und philosophischen Aufarbeitung gesetzlich organisierten Unrechts.
Zusammenhänge und Quellen
Vertiefend helfen die Wörterbuchartikel zu Gerechtigkeit, Rechtsnorm, Auslegung, Naturrecht, Rechtspositivismus und Rechtsstaatsprinzip.
Weiterführende, nicht werbliche Informationen zur rechtsstaatlichen und grundrechtlichen Einordnung bieten das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de und der amtliche Text des Grundgesetzes.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.