Ausreisepflicht

Ausreisepflicht Ausreisepflicht bedeutet, dass ein Ausländer Deutschland verlassen muss, weil er keinen erforderlichen Aufenthaltstitel besitzt oder ein solcher erloschen ist. Sie kann vollziehbar sein, wenn keine aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs entgegensteht. Wird die Ausreise nicht freiwillig vorgenommen, kann die Behörde die Verpflichtung durch Abschiebung durchsetzen.

Rechtliche Einordnung

Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die Umstände des Einzelfalls. Zuständigkeit, Fristen und mögliche Rechtsbehelfe richten sich nach dem jeweiligen Verfahren.

Beispiel

Die zuständige Stelle prüft anhand der konkreten Tatsachen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche Rechtsfolge eintritt.

Häufige Fragen

Kann die Entscheidung überprüft werden?

Je nach Verfahrensart kommen Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel in Betracht.

Verwandte Begriffe

Siehe auch Rechtsbehelf und Verfahrensrecht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Ausweisung

    Ausweisung Eine Ausweisung ist eine behördliche Entscheidung, mit der ein Ausländer aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausreisepflichtig wird. Sie setzt eine Abwägung zwischen dem Ausweisungsinteresse und dem Bleibeinteresse voraus. Dabei sind unter anderem Dauer des Aufenthalts, familiäre Bindungen, Folgen für Angehörige und das Gewicht der zugrunde liegenden Gründe zu berücksichtigen. Rechtliche Einordnung Die…

  • Familiennachzug

    Familiennachzug Familiennachzug bezeichnet den Zuzug naher Familienangehöriger zu einer in Deutschland lebenden Person. Das Aufenthaltsgesetz regelt insbesondere den Nachzug zu Deutschen, zu Ausländern mit Aufenthaltstitel und zu Schutzberechtigten. Voraussetzungen sind je nach Fallgruppe etwa gesicherter Lebensunterhalt, Wohnraum, Sprachkenntnisse oder der Nachweis der familiären Beziehung. Rechtliche Einordnung Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die Umstände des…

  • Visum

    Visum Ein Visum ist ein Aufenthaltstitel, der vor der Einreise erteilt wird. Es kann als Schengen-Visum einen kurzfristigen Aufenthalt im Schengen-Raum ermöglichen oder als nationales Visum die Einreise zu einem längerfristigen Aufenthaltszweck erlauben. Für den späteren Aufenthalt ist häufig nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Ausnahmen von der Visumpflicht ergeben sich aus Gesetz, Verordnung…

  • Niederlassungserlaubnis

    Niederlassungserlaubnis Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt grundsätzlich zur dauerhaften Niederlassung in Deutschland und erlaubt regelmäßig auch die Erwerbstätigkeit. Voraussetzung sind je nach Fallgruppe insbesondere ein gesicherter Lebensunterhalt, ausreichender Wohnraum, Sprachkenntnisse und ein längerer rechtmäßiger Voraufenthalt. Sonderregeln gelten etwa für Fachkräfte, anerkannte Schutzberechtigte und Familienangehörige. Rechtliche Einordnung Die Einzelheiten richten sich nach den…

  • Duldung

    Duldung Eine Duldung ist die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. Sie macht den Aufenthalt nicht rechtmäßig, sondern hält nur die Vollziehung der bestehenden Ausreisepflicht an. Gründe können tatsächliche oder rechtliche Abschiebungshindernisse sein, etwa fehlende Reisedokumente, Krankheit oder ein Abschiebungsverbot. Die Duldung ist regelmäßig befristet und kann mit Auflagen verbunden werden. Rechtliche Einordnung Die Einzelheiten richten sich…

  • Abschiebung

    Abschiebung Die Abschiebung ist die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht durch die zuständige Behörde. Sie kommt in Betracht, wenn ein Ausländer zur Ausreise verpflichtet ist und nicht freiwillig ausreist. Vor der Durchführung prüft die Behörde insbesondere Vollstreckbarkeit, mögliche Abschiebungshindernisse und erforderliche Schutzvorkehrungen. Eine Abschiebung ist von der Ausweisung zu unterscheiden, die den Aufenthaltsstatus betrifft. Rechtliche Einordnung…