|

Abwägungsgesetz

Abwägungsgesetz Abwägungsgesetz bezeichnet in der Prinzipientheorie die Aussage, dass eine Beeinträchtigung eines Rechtsprinzips umso gewichtiger gerechtfertigt sein muss, je intensiver sie ausfällt. Der Nutzen für das gegenläufige Prinzip muss die konkrete Eingriffsintensität tragen. Das Gesetz strukturiert vor allem die Angemessenheitsprüfung innerhalb der Verhältnismäßigkeit. Es liefert keine automatische Entscheidung, verlangt aber eine transparente Zuordnung von Intensität, Gewicht und tatsächlicher Gewissheit der berührten Belange.

Einordnung

Das Abwägungsgesetz zwingt den Rechtsanwender, die Nachteile für das zurücktretende Prinzip und die Bedeutung der Förderung des anderen Prinzips ausdrücklich gegenüberzustellen.

Bedeutung und Abgrenzung

Es ist vom Erforderlichkeitsgrundsatz zu unterscheiden. Erforderlichkeit fragt nach einem gleich wirksamen milderen Mittel; Abwägung prüft, ob der verbleibende Nachteil noch angemessen ist.

Beispiel

Ein vollständiges Demonstrationsverbot greift sehr schwer in die Versammlungsfreiheit ein. Es kann nur gerechtfertigt sein, wenn der Schutz eines gegenläufigen Verfassungsguts entsprechend gewichtig und konkret gefährdet ist.

Häufige Fragen

Ist das Abwägungsgesetz eine gesetzliche Vorschrift?

Nein. Es ist ein rechtsphilosophisches und dogmatisches Strukturmodell der Prinzipienabwägung.

Ersetzt es richterliche Wertung?

Nein. Es macht Wertungen sichtbar und begründungspflichtig, nimmt sie dem Richter aber nicht ab.

Wo wird es praktisch bedeutsam?

Vor allem bei der Angemessenheit von Grundrechtseingriffen und bei kollidierenden Verfassungsgütern.

Zusammenhänge und Quellen

Vertiefend helfen die Wörterbuchartikel zu Gerechtigkeit, Rechtsnorm, Auslegung, Naturrecht, Rechtspositivismus und Rechtsstaatsprinzip.

Weiterführende, nicht werbliche Informationen zur rechtsstaatlichen und grundrechtlichen Einordnung bieten das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de und der amtliche Text des Grundgesetzes.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Empirische Rechtsforschung

    Empirische Rechtsforschung untersucht Recht mit systematischen Methoden der Datenerhebung und -auswertung. Sie fragt, wie Normen angewendet werden, welche Wirkungen Gesetze entfalten, wie Gerichte entscheiden und wie Bürger oder Organisationen Recht wahrnehmen und nutzen. Verwendet werden quantitative und qualitative Verfahren wie Statistiken, Aktenanalysen, Befragungen, Interviews, Beobachtungen und Experimente. Sie ergänzt die normative Rechtswissenschaft, ersetzt aber nicht…

  • |

    Deutsche Bundesakte

    Die Deutsche Bundesakte vom 8. Juni 1815 war der völkerrechtliche Gründungsvertrag des Deutschen Bundes. Sie verband souveräne deutsche Fürsten und freie Städte zu einem dauerhaften Staatenbund, schuf den Bundestag in Frankfurt am Main und regelte Grundzüge gemeinsamer Sicherheit. Ein deutscher Bundesstaat oder eine unmittelbar gewählte Volksvertretung entstand nicht. Artikel 13 kündigte landständische Verfassungen in den…

  • Rechtsdurchsetzung

    Rechtsdurchsetzung bezeichnet die tatsächliche Verwirklichung rechtlicher Gebote, Verbote und Ansprüche. Sie umfasst freiwillige Befolgung ebenso wie behördliche Maßnahmen, gerichtliche Entscheidungen und staatlichen Zwang. Im Privatrecht muss der Berechtigte seinen Anspruch häufig selbst geltend machen; im öffentlichen Recht handeln zuständige Behörden vielfach von Amts wegen. Effektive Rechtsdurchsetzung ist ein Wesensmerkmal des Rechtsstaats, muss jedoch ihrerseits gesetzlich…

  • |

    Primärregel

    Primärregel Primärregel ist in H. L. A. Harts Rechtstheorie eine Regel, die Menschen unmittelbar zu einem Verhalten verpflichtet oder ihnen ein Verhalten untersagt. Sie bildet die erste Ebene einer Rechtsordnung und richtet sich an Handlungen der Normadressaten. Ein System allein aus Primärregeln leidet jedoch an Unsicherheit, Starrheit und ineffizienter Durchsetzung. Erst ergänzende Sekundärregeln über Anerkennung,…

  • |

    Pandektenwissenschaft

    Pandektenwissenschaft war die systematische deutsche Privatrechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts auf Grundlage der römischrechtlichen Pandekten und prägte das BGB. Der Begriff ist für das Verständnis der Entwicklung der deutschen Rechtsordnung und ihrer Institutionen von besonderer Bedeutung. Historischer Zusammenhang Der Begriff gehört zur Rechtsgeschichte und steht mit Verfassungsentwicklung, Kodifikation und gerichtlicher Institutionenbildung in Verbindung. Bedeutung Seine Nachwirkungen…

  • Rechtsprinzip

    Rechtsprinzip Rechtsprinzip ist eine rechtliche Norm mit besonderem Gewicht und häufig weiter Reichweite, die Entscheidungen anleitet, ohne stets eine abschließende Rechtsfolge für klar bestimmte Voraussetzungen anzuordnen. Prinzipien können miteinander kollidieren und verlangen dann einen begründeten Ausgleich. Ihre Bedeutung folgt aus Verfassung, Gesetz, Rechtsprechung oder der Struktur der Rechtsordnung. Je nach Theorie gelten sie als Optimierungsgebote…