Rechtsprinzip

Rechtsprinzip Rechtsprinzip ist eine rechtliche Norm mit besonderem Gewicht und häufig weiter Reichweite, die Entscheidungen anleitet, ohne stets eine abschließende Rechtsfolge für klar bestimmte Voraussetzungen anzuordnen. Prinzipien können miteinander kollidieren und verlangen dann einen begründeten Ausgleich. Ihre Bedeutung folgt aus Verfassung, Gesetz, Rechtsprechung oder der Struktur der Rechtsordnung. Je nach Theorie gelten sie als Optimierungsgebote oder als Gründe, die bei Auslegung und Rechtsfortbildung zu berücksichtigen sind.

Einordnung

Rechtsprinzipien verdichten grundlegende Wertungen der Rechtsordnung. Beispiele sind Menschenwürde, Vertrauensschutz, Verhältnismäßigkeit und Gleichheit. Sie steuern die Auslegung konkreter Vorschriften und können Regelungslücken überbrücken.

Bedeutung und Abgrenzung

Von einer Rechtsregel wird ein Prinzip häufig dadurch abgegrenzt, dass es nicht einfach vollständig erfüllt oder verletzt wird. Sein konkretes Gewicht hängt von Gegenprinzipien und tatsächlichen Möglichkeiten ab.

Beispiel

Die Pressefreiheit spricht für die Veröffentlichung einer Information, das Persönlichkeitsrecht dagegen. Ein Gericht bestimmt Reichweite und Gewicht beider Prinzipien und sucht einen schonenden Ausgleich.

Häufige Fragen

Sind Rechtsprinzipien verbindlich?

Ja, sofern sie Bestandteil der geltenden Rechtsordnung sind; ihre Anwendung kann aber Abwägung erfordern.

Woher stammen sie?

Aus Verfassung, Gesetzen, anerkannter Rechtsprechung und systematischen Grundentscheidungen.

Sind Prinzipien bloße Moral?

Nein. Moralische Erwägungen werden erst durch ihre rechtliche Anerkennung oder Begründung zu Rechtsprinzipien.

Zusammenhänge und Quellen

Vertiefend helfen die Wörterbuchartikel zu Gerechtigkeit, Rechtsnorm, Auslegung, Naturrecht, Rechtspositivismus und Rechtsstaatsprinzip.

Weiterführende, nicht werbliche Informationen zur rechtsstaatlichen und grundrechtlichen Einordnung bieten das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de und der amtliche Text des Grundgesetzes.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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