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Optimierungsgebot

Optimierungsgebot Optimierungsgebot ist nach der Prinzipientheorie eine Norm, die verlangt, einen rechtlich geschützten Wert in einem relativ zur tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeit möglichst hohen Maß zu verwirklichen. Anders als eine Regel schreibt es nicht stets eine einzige definitive Rechtsfolge vor. Sein Erfüllungsgrad hängt insbesondere von kollidierenden Prinzipien ab. Grundrechte werden häufig als Optimierungsgebote verstanden, deren Einschränkung durch Verhältnismäßigkeit und Abwägung methodisch begründet werden muss.

Einordnung

Der Begriff macht deutlich, dass ein Prinzip verschiedene Grade der Verwirklichung zulässt. Tatsächliche Möglichkeiten werden vor allem durch Geeignetheit und Erforderlichkeit, rechtliche Möglichkeiten durch entgegenstehende Prinzipien bestimmt.

Bedeutung und Abgrenzung

Ein Optimierungsgebot ist nicht bloß ein unverbindliches Ziel. Es besitzt normativen Anspruch; Verwaltung, Gesetzgeber und Gericht müssen seine Einschränkung rechtfertigen.

Beispiel

Die Informationsfreiheit soll möglichst weit verwirklicht werden. Zum Schutz personenbezogener Daten darf sie begrenzt werden, jedoch nur soweit dies geeignet, erforderlich und angesichts beider Prinzipien angemessen ist.

Häufige Fragen

Kann ein Optimierungsgebot vollständig erfüllt werden?

Das ist möglich, aber nicht stets geboten; verlangt ist die unter den Umständen bestmögliche rechtliche Verwirklichung.

Wie unterscheidet es sich von einer Regel?

Eine Regel verlangt bei erfülltem Tatbestand grundsätzlich eine definitive Rechtsfolge, ein Optimierungsgebot lässt Grade zu.

Welche Rolle spielt Verhältnismäßigkeit?

Sie strukturiert die Prüfung tatsächlicher und rechtlicher Möglichkeiten der Prinzipienverwirklichung.

Zusammenhänge und Quellen

Vertiefend helfen die Wörterbuchartikel zu Gerechtigkeit, Rechtsnorm, Auslegung, Naturrecht, Rechtspositivismus und Rechtsstaatsprinzip.

Weiterführende, nicht werbliche Informationen zur rechtsstaatlichen und grundrechtlichen Einordnung bieten das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de und der amtliche Text des Grundgesetzes.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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