Mietrückstand

Mietrückstand bezeichnet fällige, aber nicht gezahlte Miete oder vereinbarte Betriebskostenvorauszahlungen. Er kann Verzugszinsen, Mahnkosten, Zahlungsklage und bei erheblicher Höhe eine ordentliche oder fristlose Kündigung auslösen. Für Wohnraum gelten besondere Schwellen und Schutzvorschriften. Eine nachträgliche Zahlung kann unter bestimmten Voraussetzungen die fristlose Kündigung unwirksam machen, nicht jedoch automatisch eine zugleich erklärte ordentliche Kündigung. Höhe, Fälligkeit und Berechtigung sind genau zu prüfen. Vertragliche Regelungen und zwingender Wohnraumschutz greifen dabei häufig eng ineinander.

Rechtliche Bedeutung

Mietrückstände gefährden das Mietverhältnis und können schnell zu einem Räumungsprozess führen.

Voraussetzungen und Folgen

Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften, der Beteiligtenrolle und den Umständen des Einzelfalls.

Beispiel

Ein Mieter zahlt zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten nicht.

Häufige Fragen

Was ist der rechtliche Kern?

Mietrückstände gefährden das Mietverhältnis und können schnell zu einem Räumungsprozess führen.

Was sollte praktisch geprüft werden?

Fristen, Form, Nachweise, Zuständigkeit und mögliche Rechtsbehelfe sind frühzeitig zu klären.

Verwandte Begriffe

Siehe die thematisch verwandten Beiträge dieses Wörterbuchs.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • | |

    Schönheitsreparaturen

    Schönheitsreparaturen Schönheitsreparaturen sind dekorative Arbeiten zur Beseitigung gewöhnlicher Abnutzung in Mieträumen, insbesondere Tapezieren, Streichen oder Kalken von Wänden, Decken, Heizkörpern, Innentüren und bestimmten Fensterflächen. Gesetzlich trifft die Erhaltungspflicht grundsätzlich den Vermieter. Sie kann bei Wohnraum durch wirksame Vereinbarung begrenzt auf den Mieter übertragen werden. Starre Fristen, pauschale Endrenovierungspflichten und viele Klauseln bei unrenoviert übergebener Wohnung…

  • | |

    Kleinreparaturklausel

    Kleinreparaturklausel Kleinreparaturklausel ist eine formularvertragliche Vereinbarung, die den Wohnraummieter innerhalb enger Grenzen zur Kostentragung für kleine Reparaturen verpflichtet. Sie darf nur Gegenstände erfassen, die seinem häufigen und unmittelbaren Zugriff ausgesetzt sind, etwa Wasserhähne, Lichtschalter oder Türgriffe. Erforderlich sind eine angemessene Höchstgrenze je Reparatur und eine jährliche Gesamtobergrenze. Die Klausel darf dem Mieter grundsätzlich nicht die…

  • Kündigungssperrfrist

    Die Kündigungssperrfrist schützt Wohnraummieter nach Umwandlung vermieteter Wohnungen in Wohnungseigentum und anschließender Veräußerung. Der Erwerber darf wegen Eigenbedarfs oder wirtschaftlicher Verwertung grundsätzlich erst nach Ablauf von drei Jahren kündigen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann die Frist durch Landesverordnung auf bis zu zehn Jahre verlängert werden. Andere Kündigungsgründe bleiben möglich. Beginn und Anwendbarkeit hängen von…

  • | |

    Mietsicherheit

    Mietsicherheit Mietsicherheit ist eine vertraglich vereinbarte Absicherung von Ansprüchen des Vermieters aus dem Mietverhältnis, etwa wegen Mietrückständen, Schäden oder unterlassener Rückgabe. Sie kann als Geldbetrag, Bürgschaft oder in anderer Form gestellt werden. Bei Wohnraum darf die Sicherheit grundsätzlich höchstens drei Nettokaltmieten betragen; der Mieter darf eine Geldkaution in drei Monatsraten zahlen. Der Vermieter muss sie…

  • | |

    Mietpreisbremse

    Mietpreisbremse Mietpreisbremse bezeichnet die Begrenzung der Anfangsmiete bei der Wiedervermietung von Wohnraum in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die vereinbarte Miete darf grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen bestehen insbesondere für bestimmte Neubauten, umfassend modernisierte Wohnungen und zulässige Vormieten. Der Mieter kann einen Verstoß rügen und überzahlte Miete nach den gesetzlichen Voraussetzungen…

  • | |

    Mieterhöhungsverlangen

    Mieterhöhungsverlangen Mieterhöhungsverlangen ist die Erklärung, mit der der Vermieter die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der Wohnraummiete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt. Es muss in Textform erfolgen, begründet sein und gesetzliche Wartefristen, Kappungsgrenze sowie Vergleichsmiete beachten. Als Begründungsmittel kommen insbesondere Mietspiegel, Mietdatenbank, Sachverständigengutachten oder Vergleichswohnungen in Betracht. Stimmt der Mieter nicht zu, kann der…