Mietrückstand

Mietrückstand bezeichnet fällige, aber nicht gezahlte Miete oder vereinbarte Betriebskostenvorauszahlungen. Er kann Verzugszinsen, Mahnkosten, Zahlungsklage und bei erheblicher Höhe eine ordentliche oder fristlose Kündigung auslösen. Für Wohnraum gelten besondere Schwellen und Schutzvorschriften. Eine nachträgliche Zahlung kann unter bestimmten Voraussetzungen die fristlose Kündigung unwirksam machen, nicht jedoch automatisch eine zugleich erklärte ordentliche Kündigung. Höhe, Fälligkeit und Berechtigung sind genau zu prüfen. Vertragliche Regelungen und zwingender Wohnraumschutz greifen dabei häufig eng ineinander.

Rechtliche Bedeutung

Mietrückstände gefährden das Mietverhältnis und können schnell zu einem Räumungsprozess führen.

Voraussetzungen und Folgen

Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften, der Beteiligtenrolle und den Umständen des Einzelfalls.

Beispiel

Ein Mieter zahlt zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten nicht.

Häufige Fragen

Was ist der rechtliche Kern?

Mietrückstände gefährden das Mietverhältnis und können schnell zu einem Räumungsprozess führen.

Was sollte praktisch geprüft werden?

Fristen, Form, Nachweise, Zuständigkeit und mögliche Rechtsbehelfe sind frühzeitig zu klären.

Verwandte Begriffe

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