Bußgeldbescheid

Bußgeldbescheid Ein Bußgeldbescheid ist die behördliche Entscheidung, mit der einem Betroffenen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen und eine Geldbuße festgesetzt wird. Er muss den Tatvorwurf, die Beweismittel, die Geldbuße und die Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden; dann entscheidet gegebenenfalls das Gericht.

Rechtliche Einordnung

Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die Umstände des Einzelfalls. Zuständigkeit, Fristen und mögliche Rechtsbehelfe richten sich nach dem jeweiligen Verfahren.

Beispiel

Die zuständige Stelle prüft anhand der konkreten Tatsachen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche Rechtsfolge eintritt.

Häufige Fragen

Kann die Entscheidung überprüft werden?

Je nach Verfahrensart kommen Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel in Betracht.

Verwandte Begriffe

Siehe auch Rechtsbehelf und Verfahrensrecht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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