Opportunitätsprinzip im Bußgeldverfahren

Opportunitätsprinzip im Bußgeldverfahren Das Opportunitätsprinzip erlaubt der Verfolgungsbehörde im Bußgeldverfahren, nach pflichtgemäßem Ermessen von der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit abzusehen. Anders als im Strafrecht gilt nicht immer ein strikter Verfolgungszwang. Die Behörde muss ihr Ermessen jedoch sachgerecht und gleichheitsgerecht ausüben; willkürliche Entscheidungen sind unzulässig.

Rechtliche Einordnung

Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die Umstände des Einzelfalls. Zuständigkeit, Fristen und mögliche Rechtsbehelfe richten sich nach dem jeweiligen Verfahren.

Beispiel

Die zuständige Stelle prüft anhand der konkreten Tatsachen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche Rechtsfolge eintritt.

Häufige Fragen

Kann die Entscheidung überprüft werden?

Je nach Verfahrensart kommen Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel in Betracht.

Verwandte Begriffe

Siehe auch Rechtsbehelf und Verfahrensrecht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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