Handelsmakler
Handelsmakler ist ein selbstständiger Gewerbetreibender, der gewerbsmäßig die Vermittlung von Verträgen über Waren, Wertpapiere, Versicherungen, Güterbeförderungen oder andere Gegenstände des Handelsverkehrs übernimmt, ohne von einer Partei ständig damit betraut zu sein. Er steht typischerweise zwischen den Vertragsparteien und erhält bei erfolgreicher Vermittlung einen Maklerlohn.
Rechtliche Bedeutung
Die §§ 93 ff. HGB enthalten besondere handelsrechtliche Regeln. Ergänzend kann Maklerrecht des BGB gelten. Der Handelsmakler muss häufig Schlussnoten erstellen und unterliegt gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Voraussetzungen und Abgrenzung
Entscheidend ist das Fehlen einer dauerhaften Bindung an einen Auftraggeber. Der Handelsvertreter ist dagegen ständig für einen Unternehmer tätig. Für Grundstücks- und bestimmte andere Maklergeschäfte gelten besondere Vorschriften.
Beispiel
Ein unabhängiger Makler bringt einmalig zwei Unternehmen zum Abschluss eines Warenlieferungsvertrags zusammen und erhält dafür die vereinbarte Courtage.
Häufige Fragen
Ist der Handelsmakler Vertreter einer Vertragspartei?
Grundsätzlich vermittelt er neutral; eine Abschlussvollmacht besteht nur bei besonderer Ermächtigung.
Wann entsteht der Provisionsanspruch?
Regelmäßig mit wirksamem Abschluss des vermittelten Geschäfts, sofern die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Verwandte Begriffe
Handelsvertreter, Handelsgeschäft, Kaufmann, Provision
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.