Handelsregistereintragung
Handelsregistereintragung ist die Aufnahme einer registerpflichtigen oder eintragungsfähigen Tatsache in das elektronische Handelsregister. Eingetragen werden insbesondere Firma, Sitz, Vertretungsbefugnisse, Rechtsform und bestimmte Veränderungen eines Unternehmens. Die Eintragung schafft Transparenz und Rechtssicherheit. Ihre rechtliche Wirkung kann je nach Vorschrift rechtsbegründend oder lediglich bestätigend sein.
Rechtliche Bedeutung
Die maßgeblichen Regeln stehen im HGB und in rechtsformspezifischen Gesetzen. Anmeldungen sind regelmäßig elektronisch in öffentlich beglaubigter Form zum Registergericht einzureichen.
Voraussetzungen und Abgrenzung
Bei konstitutiver Wirkung entsteht die Rechtsfolge erst mit Eintragung, etwa regelmäßig die GmbH als solche. Deklaratorische Eintragungen machen eine bereits eingetretene Rechtslage öffentlich, beispielsweise die Kaufmannseigenschaft eines Istkaufmanns.
Beispiel
Die bestellten Geschäftsführer einer GmbH werden zum Handelsregister angemeldet. Dritte können anschließend die eingetragene Vertretungsregelung abrufen.
Häufige Fragen
Ist jede Eintragung rechtsbegründend?
Nein. Man unterscheidet konstitutive und deklaratorische Eintragungen.
Kann jeder das Handelsregister einsehen?
Ja. Registereintragungen und eingereichte Dokumente sind im gesetzlich vorgesehenen Umfang öffentlich zugänglich.
Verwandte Begriffe
Handelsregister, Publizität des Handelsregisters, Firma, Geschäftsführer
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.