Handelsvertreter
Handelsvertreter ist ein selbstständiger Gewerbetreibender, der ständig damit betraut ist, für einen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Selbstständig ist, wer seine Tätigkeit und Arbeitszeit im Wesentlichen frei gestalten kann. Fehlt diese Selbstständigkeit, kann rechtlich ein Arbeitsverhältnis vorliegen, unabhängig von der Vertragsbezeichnung.
Rechtliche Bedeutung
Die §§ 84 ff. Handelsgesetzbuch regeln Rechte und Pflichten. Typisch sind Provisionsansprüche, Informationspflichten, Abrechnungen und nach Vertragsende möglicherweise ein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB.
Voraussetzungen und Abgrenzung
Der Handelsvertreter vermittelt oder schließt Geschäfte dauerhaft für einen anderen Unternehmer. Vom Handelsmakler unterscheidet ihn die ständige Beauftragung; vom Arbeitnehmer die selbstständige Organisation. Er kann als Einfirmen- oder Mehrfirmenvertreter tätig sein.
Beispiel
Ein selbstständiger Vertreter betreut dauerhaft ein Verkaufsgebiet und vermittelt dort im Namen eines Herstellers Kundenverträge gegen Provision.
Häufige Fragen
Ist ein Handelsvertreter Arbeitnehmer?
Grundsätzlich nein. Bei tatsächlicher persönlicher Abhängigkeit kann jedoch trotz Bezeichnung ein Arbeitsverhältnis vorliegen.
Was ist der Ausgleichsanspruch?
Unter gesetzlichen Voraussetzungen erhält der Vertreter nach Vertragsende einen angemessenen Ausgleich für fortbestehende Kundenvorteile des Unternehmers.
Verwandte Begriffe
Handelsrecht, Unternehmer, Arbeitsverhältnis, Provision
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.