Handelsmakler
Handelsmakler ist ein selbstständiger Gewerbetreibender, der gewerbsmäßig die Vermittlung von Verträgen über Waren, Wertpapiere, Versicherungen, Güterbeförderungen oder andere Gegenstände des Handelsverkehrs übernimmt, ohne von einer Partei ständig damit betraut zu sein. Er steht typischerweise zwischen den Vertragsparteien und erhält bei erfolgreicher Vermittlung einen Maklerlohn. Rechtliche Bedeutung Die §§ 93 ff. HGB enthalten besondere handelsrechtliche Regeln….