Kirchliches Arbeitsrecht
Kirchliches Arbeitsrecht bezeichnet die Anwendung des staatlichen Arbeitsrechts auf Beschäftigungsverhältnisse bei Religionsgemeinschaften und ihnen zugeordneten Einrichtungen unter Berücksichtigung ihres verfassungsrechtlichen Selbstbestimmungsrechts. Art. 4 GG und Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 WRV schützen die eigenständige Ordnung kirchlicher Angelegenheiten, jedoch innerhalb des für alle geltenden Gesetzes. Religiöse Anforderungen an einen Bewerber oder…