Betriebsrat
Betriebsrat ist die von den Arbeitnehmern eines Betriebs gewählte Interessenvertretung. Er wirkt nach dem Betriebsverfassungsgesetz bei sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten mit. Seine Befugnisse reichen von Informations- und Anhörungsrechten bis zu erzwingbarer Mitbestimmung. Der Betriebsrat vertritt die Belegschaft, ist aber weder Gewerkschaft noch Vertragspartner des einzelnen Arbeitsvertrags. Rechtliche Bedeutung Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz. In Betrieben…