Arbeitsrecht

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    Betriebsrat

    Betriebsrat ist die von den Arbeitnehmern eines Betriebs gewählte Interessenvertretung. Er wirkt nach dem Betriebsverfassungsgesetz bei sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten mit. Seine Befugnisse reichen von Informations- und Anhörungsrechten bis zu erzwingbarer Mitbestimmung. Der Betriebsrat vertritt die Belegschaft, ist aber weder Gewerkschaft noch Vertragspartner des einzelnen Arbeitsvertrags. Rechtliche Bedeutung Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz. In Betrieben…

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    Betriebsverfassungsrecht

    Betriebsverfassungsrecht regelt die innerbetriebliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und gewählter Arbeitnehmervertretung. Es bestimmt insbesondere Wahl, Organisation und Aufgaben des Betriebsrats sowie Beteiligungsrechte bei sozialen, personellen und wirtschaftlichen Maßnahmen. Anders als das Tarifrecht betrifft es die Ebene des einzelnen Betriebs und seine Belegschaft, nicht die überbetriebliche Regelung durch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Rechtliche Bedeutung Zentrale Rechtsquelle ist das…

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    Betriebsvereinbarung

    Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die betriebliche Arbeitsbedingungen und Ordnungsfragen regelt. Sie wirkt grundsätzlich unmittelbar und zwingend auf die erfassten Arbeitsverhältnisse ein. Betriebsvereinbarungen können freiwillig geschlossen oder in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten gegebenenfalls durch den Spruch einer Einigungsstelle ersetzt werden. Rechtliche Bedeutung Rechtsgrundlage ist insbesondere § 77 Betriebsverfassungsgesetz. Tariflich geregelte oder üblicherweise tariflich…

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    Tarifautonomie

    Tarifautonomie ist das verfassungsrechtlich geschützte Recht von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen eigenständig durch Tarifverträge zu ordnen. Sie ist Bestandteil der Koalitionsfreiheit und begrenzt staatliche Einflussnahme. Tarifautonomie umfasst Bildung und Betätigung der Koalitionen, Tarifverhandlungen sowie grundsätzlich auch Arbeitskampfmaßnahmen zur Durchsetzung tariflicher Ziele. Rechtliche Bedeutung Grundlage ist Art. 9 Abs. 3 GG. Einfachgesetzlich prägt insbesondere…

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    Streik

    Streik ist die planmäßige, gemeinschaftliche Arbeitsniederlegung mehrerer Arbeitnehmer zur Durchsetzung eines tariflich regelbaren Ziels. Ein rechtmäßiger Arbeitskampf wird grundsätzlich von einer Gewerkschaft getragen, wahrt die Friedenspflicht und ist verhältnismäßig. Während des Streiks ruhen die Hauptleistungspflichten; der Arbeitgeber schuldet für die ausgefallene Arbeit regelmäßig keine Vergütung. Rechtliche Bedeutung Das Streikrecht wird aus Art. 9 Abs. 3…