Versetzung
Versetzung ist im Arbeitsrecht die längerfristige Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs oder eine erhebliche Änderung der Arbeitsumstände. Ob der Arbeitgeber sie einseitig anordnen darf, richtet sich nach Arbeitsvertrag, Direktionsrecht, Tarifvertrag und Gesetz. Die Weisung muss billigem Ermessen entsprechen. In Betrieben mit Betriebsrat kann dessen Beteiligung erforderlich sein. Überschreitet die Maßnahme den Vertragsrahmen, ist regelmäßig eine Vertragsänderung…