Arbeitsrecht

  • Arbeitsverhältnis

    Arbeitsverhältnis ist ein privatrechtliches Dauerschuldverhältnis, in dem ein Arbeitnehmer zur weisungsgebundenen, fremdbestimmten Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist und der Arbeitgeber die vereinbarte Vergütung schuldet. Maßgeblich ist nicht allein die Bezeichnung des Vertrags, sondern die tatsächliche Durchführung. Das Arbeitsverhältnis ist die Grundlage zahlreicher gesetzlicher Schutzrechte und Nebenpflichten. Rechtliche Bedeutung Der Arbeitsvertrag ist in § 611a…

  • Weisungsrecht des Arbeitgebers

    Weisungsrecht des Arbeitgebers ist die Befugnis des Arbeitgebers, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung innerhalb der vertraglich und gesetzlich vorgegebenen Grenzen näher zu bestimmen. Es konkretisiert Pflichten, die im Arbeitsvertrag nicht abschließend festgelegt sind. Die Weisung muss billigem Ermessen entsprechen und darf weder Vertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag noch zwingendes Gesetz verletzen. Rechtliche Bedeutung Rechtsgrundlage ist insbesondere…

  • Tarifvertrag

    Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen tariffähigen Parteien, insbesondere einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband oder einzelnen Arbeitgeber. Er regelt Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und kann verbindliche Normen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen enthalten. Tarifnormen wirken unter gesetzlichen Voraussetzungen unmittelbar und zwingend. Rechtliche Bedeutung Maßgeblich ist das Tarifvertragsgesetz. Tarifgebunden…

  • Direktionsrecht

    Direktionsrecht ist eine andere Bezeichnung für das Weisungsrecht des Arbeitgebers. Es erlaubt ihm, die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung hinsichtlich Inhalt, Durchführung, Ort und Zeit näher zu konkretisieren. Das Direktionsrecht schafft keine beliebig neuen Pflichten, sondern bewegt sich innerhalb des Arbeitsvertrags und der höherrangigen gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Regelungen. Rechtliche Bedeutung § 106 Gewerbeordnung bildet die zentrale…

  • Arbeitszeit

    Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Der Begriff bestimmt unter anderem zulässige Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Aufzeichnungspflichten. Arbeitszeit im arbeitsschutzrechtlichen Sinn ist nicht stets identisch mit vergütungspflichtiger Zeit: Ob eine Zeitspanne bezahlt werden muss, richtet sich zusätzlich nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Vergütungsrecht. Rechtliche Bedeutung Das Arbeitszeitgesetz begrenzt grundsätzlich die…

  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

    Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist das zentrale deutsche Arbeitsschutzgesetz über Dauer und Lage der Arbeitszeit. Es begrenzt werktägliche Arbeitszeiten, regelt Ruhepausen und Ruhezeiten sowie Sonn- und Feiertagsarbeit. Ziel ist der Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer und zugleich ein Rahmen für flexible Arbeitszeiten. Für besondere Personengruppen oder Tätigkeiten gelten teilweise andere Vorschriften. Rechtliche Bedeutung Der amtliche…

  • Teilzeit

    Teilzeit ist eine Beschäftigung, deren regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Fehlt ein Vergleich im Betrieb, ist auf einen einschlägigen Tarifvertrag oder die branchenübliche Vollzeit abzustellen. Teilzeit umfasst unterschiedliche Modelle, etwa feste verkürzte Arbeitstage, weniger Wochenarbeitstage oder eine zeitlich begrenzte Brückenteilzeit. Rechtliche Bedeutung Grundlage ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Teilzeitbeschäftigte dürfen…

  • Teilzeitanspruch

    Teilzeitanspruch ist das gesetzliche Recht eines Arbeitnehmers, eine Verringerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu verlangen. Der allgemeine Anspruch setzt insbesondere eine mehr als sechsmonatige Beschäftigung und regelmäßig mehr als 15 Arbeitnehmer beim Arbeitgeber voraus. Der Wunsch muss rechtzeitig mit dem gewünschten Umfang und möglichst der Verteilung der Arbeitszeit mitgeteilt werden. Rechtliche Bedeutung Der allgemeine Anspruch…

  • Befristeter Arbeitsvertrag

    Befristeter Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag, dessen Ende kalendermäßig bestimmt ist oder sich aus einem vereinbarten Zweck ergibt. Das Arbeitsverhältnis endet grundsätzlich ohne Kündigung mit Ablauf der Zeit oder Erreichen des Zwecks. Eine Befristung ist nur wirksam, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden; andernfalls gilt der Vertrag regelmäßig als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Rechtliche Bedeutung Maßgeblich…

  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

    Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. Es enthält insbesondere Ansprüche auf Arbeitszeitverringerung, Vorgaben zur Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter, Voraussetzungen sachgrundloser und sachlich begründeter Befristungen sowie die Klagefrist zur Kontrolle einer Befristung. Das Gesetz soll flexible Beschäftigung ermöglichen und zugleich Benachteiligung sowie missbräuchliche Befristung begrenzen. Rechtliche Bedeutung Der amtliche Gesetzestext ist unter gesetze-im-internet.de abrufbar. Besondere…