Betriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die betriebliche Arbeitsbedingungen und Ordnungsfragen regelt. Sie wirkt grundsätzlich unmittelbar und zwingend auf die erfassten Arbeitsverhältnisse ein. Betriebsvereinbarungen können freiwillig geschlossen oder in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten gegebenenfalls durch den Spruch einer Einigungsstelle ersetzt werden.
Rechtliche Bedeutung
Rechtsgrundlage ist insbesondere § 77 Betriebsverfassungsgesetz. Tariflich geregelte oder üblicherweise tariflich geregelte Arbeitsbedingungen dürfen grundsätzlich nicht durch Betriebsvereinbarung geregelt werden, sofern der Tarifvertrag dies nicht zulässt.
Voraussetzungen und Abgrenzung
Der Regelungsbereich muss in die Zuständigkeit der Betriebsparteien fallen. Günstigere individualvertragliche Rechte können je nach Regelungsgegenstand fortbestehen. Nach Kündigung wirken erzwingbare Regelungen häufig bis zu einer neuen Vereinbarung nach.
Beispiel
Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbaren verbindliche Grundsätze für mobile Arbeit, Erreichbarkeit und Arbeitszeiterfassung im Betrieb.
Häufige Fragen
Muss jeder Arbeitnehmer zustimmen?
Nein. Eine wirksame Betriebsvereinbarung gilt grundsätzlich unmittelbar für die erfassten Arbeitnehmer.
Ist sie dasselbe wie ein Tarifvertrag?
Nein. Parteien, Regelungsebene, Rang und gesetzliche Grenzen unterscheiden sich.
Verwandte Begriffe
Betriebsrat, Tarifvertrag, Direktionsrecht, Arbeitsvertrag
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.