Ergänzungspflegschaft
Ergänzungspflegschaft ist die gerichtliche Bestellung eines Pflegers für einzelne Angelegenheiten eines Minderjährigen, in denen Eltern oder Vormund an der Vertretung gehindert sind oder ihnen die Entscheidungsbefugnis entzogen wurde. Die elterliche Sorge bleibt im Übrigen bestehen. Der Ergänzungspfleger erhält einen genau bestimmten Aufgabenkreis, etwa Vermögensverwaltung, Vertretung in einem Rechtsstreit oder Zustimmung zu einer medizinischen Maßnahme. Bestellung…