Einsicht in die Patientenakte
Die Einsicht in die Patientenakte ist das Recht des Patienten, unverzüglich die vollständige Behandlungsdokumentation einzusehen und Abschriften davon zu verlangen. Das Recht folgt insbesondere aus § 630g BGB und dient der Selbstbestimmung, Transparenz und Prüfung möglicher Ansprüche. Eine Ablehnung kommt nur ausnahmsweise wegen erheblicher therapeutischer Gründe oder entgegenstehender erheblicher Rechte Dritter in Betracht und muss…