Strafrecht

  • Doppelirrtum

    Ein Doppelirrtum liegt im Strafrecht vor, wenn der Täter tatsächliche Umstände eines Rechtfertigungsgrundes falsch einschätzt und zugleich dessen rechtliche Grenzen verkennt. Selbst wenn die vorgestellten Tatsachen zuträfen, wäre sein Verhalten danach nicht gerechtfertigt. Für diese Verbindung von Tatsachen- und Rechtsirrtum greifen die günstigen Folgen des Erlaubnistatbestandsirrtums regelmäßig nicht ein. Entscheidend ist vielmehr ein Verbotsirrtum nach…

  • Umgekehrter Erlaubnistatbestandsirrtum

    Ein umgekehrter Erlaubnistatbestandsirrtum liegt vor, wenn eine Handlung objektiv durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckt ist, der Täter die rechtfertigenden Tatsachen jedoch nicht kennt. Er handelt nach seiner Vorstellung unerlaubt, obwohl die äußere Lage eine Eingriffsbefugnis eröffnet. Der Irrtum betrifft damit das subjektive Rechtfertigungselement. Seine Folgen sind umstritten: Je nach Auffassung wird das Verhalten als vollendetes Delikt…

  • Dolus subsequens

    Dolus subsequens bezeichnet einen erst nach der maßgeblichen Tatbegehung entstandenen Vorsatz. Die nachträgliche Billigung eines zuvor ohne Vorsatz ausgeführten Verhaltens begründet keine rückwirkende Vorsatzstrafbarkeit. Das Strafrecht verlangt, dass der Vorsatz bei der tatbestandsmäßigen Handlung oder Unterlassung vorhanden ist. Eine spätere Willensbildung kann allerdings für ein neues Verhalten Bedeutung gewinnen. Auch eine eigenständig strafbare Unterlassung ist…

  • Dolus antecedens

    Dolus antecedens bezeichnet einen Vorsatz, der vor der tatbestandsmäßigen Handlung vorhanden war, bei ihrer Ausführung aber nicht mehr besteht. Ein früherer Tatentschluss genügt für eine vorsätzliche Straftat nicht, weil Wissen und Wollen im maßgeblichen Tatzeitpunkt zusammentreffen müssen. Maßgeblich ist die konkrete Handlung oder pflichtwidrige Unterlassung, nicht lediglich die Planung. Davon zu unterscheiden ist eine frühere,…

  • Kumulativer Vorsatz

    Kumulativer Vorsatz liegt vor, wenn der Täter mehrere tatbestandliche Erfolge nebeneinander für möglich hält und jeden davon zumindest billigend in Kauf nimmt. Die Erfolge schließen sich nach seiner Vorstellung nicht gegenseitig aus; sie können gemeinsam eintreten. Der Begriff beschreibt somit die Reichweite seines Vorsatzes bei mehreren möglichen Rechtsgutsverletzungen. Für jeden betroffenen Tatbestand bleiben dessen objektive…

  • Alternativer Vorsatz

    Alternativer Vorsatz liegt vor, wenn der Täter mehrere tatbestandliche Erfolge als einander ausschließende Möglichkeiten erkennt und jeden möglichen Erfolg zumindest billigend in Kauf nimmt. Nach seiner Vorstellung wird nur eine Alternative eintreten; welche dies ist, bleibt ihm offen. Der Vorsatz kann dennoch mehrere Rechtsgutsverletzungen erfassen. Tritt ein Erfolg ein, ist neben dem vollendeten Delikt auch…

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    Zuwiderhandlung gegen eine Gewaltschutzanordnung

    Zuwiderhandlung gegen eine Gewaltschutzanordnung ist das Missachten eines bestimmten vollstreckbaren gerichtlichen Verbots nach § 1 Gewaltschutzgesetz. § 4 Gewaltschutzgesetz bedroht eine vorsätzliche Zuwiderhandlung mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Erfasst werden auch bestimmte vollstreckbare Verpflichtungen aus einem nach § 214a FamFG bestätigten Vergleich. Strafbarkeit hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und dem konkreten Regelungsinhalt…

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    Geschlechtsspezifische Gewalt

    Geschlechtsspezifische Gewalt bezeichnet Gewalt, die sich gegen einen Menschen wegen seines Geschlechts richtet oder eine Geschlechtsgruppe unverhältnismäßig stark betrifft. Im Regelungszusammenhang der Istanbul-Konvention steht Gewalt gegen Frauen im Mittelpunkt. Das Gewalthilfegesetz verwendet eine eigene, auf Frauen bezogene Definition und erfasst körperliche, sexuelle und psychische Schäden oder Leiden sowie entsprechende Gefährdungen. Der Begriff beschreibt einen Zusammenhang…

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    Häusliche Gewalt

    Häusliche Gewalt bezeichnet körperliche, sexuelle, psychische oder wirtschaftliche Gewalt innerhalb der Familie, einer häuslichen Gemeinschaft oder zwischen gegenwärtigen oder früheren Partnern. Nach dem Begriffsrahmen der Istanbul-Konvention ist ein gemeinsamer Wohnsitz keine Voraussetzung. Betroffen sein können Menschen unterschiedlichen Geschlechts. Für konkrete Ansprüche gelten jedoch die Voraussetzungen des jeweiligen Gesetzes: Das Gewaltschutzgesetz schützt grundsätzlich geschlechtsunabhängig, während das…

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    Täterarbeit

    Täterarbeit bezeichnet fachlich angeleitete Maßnahmen, die einen gewaltausübenden Menschen zur Übernahme von Verantwortung und zur Veränderung seines gewalttätigen Verhaltens befähigen sollen. Im Bereich häuslicher Gewalt soll sie insbesondere erneute Übergriffe verhindern. Artikel 16 der Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, entsprechende Programme einzurichten oder zu unterstützen. Vorrang haben Sicherheit, Unterstützung und Menschenrechte des Opfers. Täterarbeit ersetzt weder…