Doppelirrtum
Ein Doppelirrtum liegt im Strafrecht vor, wenn der Täter tatsächliche Umstände eines Rechtfertigungsgrundes falsch einschätzt und zugleich dessen rechtliche Grenzen verkennt. Selbst wenn die vorgestellten Tatsachen zuträfen, wäre sein Verhalten danach nicht gerechtfertigt. Für diese Verbindung von Tatsachen- und Rechtsirrtum greifen die günstigen Folgen des Erlaubnistatbestandsirrtums regelmäßig nicht ein. Entscheidend ist vielmehr ein Verbotsirrtum nach…