Minderung
Minderung ist das Recht, den vereinbarten Preis wegen eines Mangels herabzusetzen. Im Kauf- und Werkvertragsrecht tritt sie an die Stelle des Rücktritts, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Vertrag bleibt bestehen, die Gegenleistung wird jedoch im Verhältnis zwischen tatsächlichem Wert und mangelfreiem Wert reduziert. Bereits zu viel gezahlte Beträge können zurückverlangt werden. Unerhebliche Mängel…