Schuldrecht

  • |

    Nacherfüllung

    Nacherfüllung ist das vorrangige Recht des Käufers oder Bestellers, bei einer mangelhaften Leistung die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands zu verlangen. Im Kaufrecht kann der Käufer grundsätzlich zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen. Der Verkäufer trägt die erforderlichen Kosten und darf die gewählte Art nur unter gesetzlichen Voraussetzungen verweigern. Erst wenn Nacherfüllung scheitert, verweigert wird oder unzumutbar…

  • |

    Minderung

    Minderung ist das Recht, den vereinbarten Preis wegen eines Mangels herabzusetzen. Im Kauf- und Werkvertragsrecht tritt sie an die Stelle des Rücktritts, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Vertrag bleibt bestehen, die Gegenleistung wird jedoch im Verhältnis zwischen tatsächlichem Wert und mangelfreiem Wert reduziert. Bereits zu viel gezahlte Beträge können zurückverlangt werden. Unerhebliche Mängel…

  • |

    Sicherungsabtretung

    Die Sicherungsabtretung ist die Übertragung einer Forderung auf einen Sicherungsnehmer, meist einen Kreditgeber, um eine andere Forderung abzusichern. Sie erfolgt durch Abtretungsvertrag nach § 398 BGB und wird durch eine Sicherungsabrede auf den Sicherungszweck begrenzt. Abgetreten werden können einzelne Forderungen oder hinreichend bestimmbare gegenwärtige und künftige Forderungsbestände, etwa Kundenforderungen eines Unternehmens. Rechtliche Bedeutung Der Sicherungsnehmer…