Nacherfüllung
Nacherfüllung ist das vorrangige Recht des Käufers oder Bestellers, bei einer mangelhaften Leistung die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands zu verlangen. Im Kaufrecht kann der Käufer grundsätzlich zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen. Der Verkäufer trägt die erforderlichen Kosten und darf die gewählte Art nur unter gesetzlichen Voraussetzungen verweigern. Erst wenn Nacherfüllung scheitert, verweigert wird oder unzumutbar…