Anweisungsfälle
Anweisungsfälle sind bereicherungsrechtliche Mehrpersonenverhältnisse, in denen ein Beteiligter einen anderen veranlasst, einem Dritten einen Vermögensvorteil zuzuwenden. Der Ausgleich rechtsgrundloser Leistungen erfolgt grundsätzlich innerhalb der jeweiligen Leistungsbeziehungen, also im Deckungsverhältnis und im Valutaverhältnis. Die tatsächliche Übertragung vom Angewiesenen an den Empfänger bildet das Vollzugsverhältnis. Entscheidend sind die wirksame und zurechenbare Anweisung sowie die aus Sicht der…