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Garantie

Eine Garantie ist eine freiwillige, zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung übernommene Verpflichtung, für eine bestimmte Beschaffenheit, Haltbarkeit oder Leistung einzustehen. Garantiegeber kann der Verkäufer, Hersteller oder ein Dritter sein. Inhalt, Dauer, räumlicher Geltungsbereich und Rechtsfolgen ergeben sich aus der Garantieerklärung und einschlägigen gesetzlichen Schutzvorschriften. Gesetzliche Mängelrechte des Käufers bestehen unabhängig daneben und dürfen durch eine Garantie nicht eingeschränkt oder irreführend dargestellt werden. Garantiebedingungen müssen deshalb vor Vertragsschluss transparent und dauerhaft zugänglich sein.

Rechtliche Bedeutung

Die Garantie begründet einen eigenständigen Anspruch nach ihren Bedingungen. Sie ist von der gesetzlichen Haftung des Verkäufers für bereits bei Gefahrübergang vorhandene Mängel zu unterscheiden.

Voraussetzungen und Folgen

Bei Verbrauchsgüterkäufen muss die Garantieerklärung klar und verständlich über Garantiegeber, Verfahren, Dauer und den Fortbestand gesetzlicher Rechte informieren. Ob Reparatur, Austausch, Geldzahlung oder andere Leistungen geschuldet sind, bestimmt die Erklärung.

Beispiel

Ein Hersteller garantiert für fünf Jahre, dass ein Gerät bei normaler Nutzung funktionsfähig bleibt. Tritt ein erfasster Defekt ein, kann der Käufer die zugesagte Garantieleistung verlangen.

Häufige Fragen

Ersetzt die Garantie die Gewährleistung?

Nein. Gesetzliche Mängelrechte gegen den Verkäufer bleiben unabhängig von der Garantie bestehen.

Muss eine Garantie kostenlos sein?

Nein. Es gibt kostenlose und entgeltliche Garantien; Inhalt und Preis müssen transparent vereinbart werden.

Verwandte Begriffe

Herstellergarantie, Gewährleistungsfrist, Verbrauchsgüterkauf

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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