Fraktionsdisziplin
Fraktionsdisziplin bezeichnet die politische Erwartung, dass Mitglieder einer Fraktion bei parlamentarischen Entscheidungen möglichst geschlossen abstimmen. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und dem jeweiligen…