Öffentliches Recht

  • Bundeszwang

    Bundeszwang bezeichnet ein verfassungsrechtliches Mittel, mit dem der Bund ein Land zur Erfüllung seiner bundesstaatlichen Pflichten anhalten kann. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung…

  • Untersuchungsausschuss

    Ein Untersuchungsausschuss des Bundestages ist ein parlamentarisches Hilfsorgan zur Aufklärung eines bestimmt bezeichneten Sachverhalts. Nach Art. 44 Abs. 1 GG darf der Bundestag ihn einsetzen und muss dies auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder tun. Der Ausschuss erhebt die erforderlichen Beweise grundsätzlich öffentlich; strafprozessuale Beweisregeln gelten sinngemäß. Gerichte und Verwaltungsbehörden leisten Rechts- und Amtshilfe. Die…

  • Nichtigkeit eines Gesetzes

    Nichtigkeit eines Gesetzes bezeichnet die vollständige rechtliche Unwirksamkeit einer Norm wegen eines Verstoßes gegen höherrangiges Recht. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und dem…

  • Budgetrecht des Parlaments

    Budgetrecht des Parlaments bezeichnet die Befugnis des Parlaments, Einnahmen und Ausgaben des Staates durch den Haushaltsplan zu bewilligen und zu kontrollieren. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland bedeutsam. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der…

  • Mehrheitsprinzip

    Mehrheitsprinzip bezeichnet den demokratischen Grundsatz, nach dem Entscheidungen grundsätzlich nach der Mehrheit der abgegebenen oder gesetzlich bestimmten Stimmen getroffen werden. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz,…

  • Minderheitenschutz

    Minderheitenschutz bezeichnet verfassungsrechtliche Regeln, die politische, gesellschaftliche oder sonstige Minderheiten vor Übergehen und unverhältnismäßiger Benachteiligung schützen. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und dem…

  • Gegenzeichnung

    Gegenzeichnung bezeichnet die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Mitunterzeichnung bestimmter Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten durch ein Mitglied der Bundesregierung. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und…

  • Bundesversammlung

    Bundesversammlung bezeichnet das Verfassungsorgan, das ausschließlich zur Wahl des Bundespräsidenten zusammentritt. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und dem jeweiligen institutionellen Zusammenhang. Der Begriff…

  • Ausfertigung von Gesetzen

    Ausfertigung von Gesetzen bezeichnet die abschließende Bestätigung des ordnungsgemäßen Zustandekommens eines Gesetzes durch den Bundespräsidenten. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und dem jeweiligen…

  • Prüfungsrecht des Bundespräsidenten

    Prüfungsrecht des Bundespräsidenten bezeichnet die Befugnis und Pflicht des Bundespräsidenten, ein ihm zur Ausfertigung vorgelegtes Gesetz auf Verfassungsmäßigkeit zu kontrollieren. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz,…