Minderheitenschutz
Minderheitenschutz bezeichnet verfassungsrechtliche Regeln, die politische, gesellschaftliche oder sonstige Minderheiten vor Übergehen und unverhältnismäßiger Benachteiligung schützen. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und dem jeweiligen institutionellen Zusammenhang. Der Begriff gehört damit zu den tragenden Regeln der staatlichen und parlamentarischen Ordnung.
Rechtliche Bedeutung
Die rechtliche Bedeutung folgt vor allem aus dem Grundgesetz und seiner Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht.
Voraussetzungen und Folgen
Schutz folgt aus Grundrechten, Gleichheit, Demokratie und besonderen parlamentarischen Mitwirkungsrechten; er beseitigt das Mehrheitsprinzip nicht
Beispiel
Eine Parlamentsminderheit kann unter gesetzlichen Voraussetzungen einen Untersuchungsausschuss verlangen
Häufige Fragen
Wo ist der Begriff rechtlich verankert?
Maßgeblich sind insbesondere die einschlägigen Bestimmungen des Grundgesetzes und die dazu ergangene Verfassungsrechtsprechung.
Kann die Regel politisch frei verändert werden?
Änderungen müssen das verfassungsrechtlich vorgesehene Verfahren und gegebenenfalls unabänderliche Verfassungsgrundsätze beachten.
Verwandte Begriffe
Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht
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