Indemnität
Indemnität bezeichnet den verfassungsrechtlichen Schutz eines Abgeordneten vor gerichtlicher oder dienstlicher Verfolgung wegen Abstimmungen und Äußerungen im Parlament. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung…