Verfassungsrecht

  • Indemnität

    Indemnität bezeichnet den verfassungsrechtlichen Schutz eines Abgeordneten vor gerichtlicher oder dienstlicher Verfolgung wegen Abstimmungen und Äußerungen im Parlament. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung…

  • Verwaltungskompetenz

    Verwaltungskompetenz bezeichnet die verfassungsrechtliche Zuständigkeit dafür, Gesetze durch Behörden organisatorisch und sachlich auszuführen. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und dem jeweiligen institutionellen Zusammenhang….

  • Immunität

    Immunität bezeichnet den verfassungsrechtlichen Schutz eines Abgeordneten vor Strafverfolgungsmaßnahmen während seiner Mandatszeit ohne Genehmigung des Bundestages. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und dem…

  • Bundesauftragsverwaltung

    Bundesauftragsverwaltung bezeichnet den Vollzug von Bundesgesetzen durch die Länder im Auftrag des Bundes. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und dem jeweiligen institutionellen Zusammenhang….

  • Fraktionsdisziplin

    Fraktionsdisziplin bezeichnet die politische Erwartung, dass Mitglieder einer Fraktion bei parlamentarischen Entscheidungen möglichst geschlossen abstimmen. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und dem jeweiligen…

  • Landeseigene Verwaltung

    Landeseigene Verwaltung bezeichnet die Ausführung von Bundesgesetzen durch die Länder als eigene Angelegenheit. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und dem jeweiligen institutionellen Zusammenhang….

  • Parlamentarische Kontrolle

    Parlamentarische Kontrolle bezeichnet die Überwachung und politische Verantwortungszuweisung gegenüber Regierung und Verwaltung durch das Parlament. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und dem jeweiligen…

  • Bundeszwang

    Bundeszwang bezeichnet ein verfassungsrechtliches Mittel, mit dem der Bund ein Land zur Erfüllung seiner bundesstaatlichen Pflichten anhalten kann. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung…

  • Untersuchungsausschuss

    Ein Untersuchungsausschuss des Bundestages ist ein parlamentarisches Hilfsorgan zur Aufklärung eines bestimmt bezeichneten Sachverhalts. Nach Art. 44 Abs. 1 GG darf der Bundestag ihn einsetzen und muss dies auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder tun. Der Ausschuss erhebt die erforderlichen Beweise grundsätzlich öffentlich; strafprozessuale Beweisregeln gelten sinngemäß. Gerichte und Verwaltungsbehörden leisten Rechts- und Amtshilfe. Die…

  • Nichtigkeit eines Gesetzes

    Nichtigkeit eines Gesetzes bezeichnet die vollständige rechtliche Unwirksamkeit einer Norm wegen eines Verstoßes gegen höherrangiges Recht. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und dem…