Verfassungsrecht

  • Bundesstaat

    Ein Bundesstaat ist ein Gesamtstaat, in dem die staatlichen Befugnisse verfassungsrechtlich zwischen Bund und Gliedstaaten verteilt sind. Deutschland ist nach Art. 20 Abs. 1 GG ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Die Länder besitzen eigene Staatsgewalt, Verfassungen und Organe, sind jedoch in die bundesstaatliche Ordnung eingebunden. Das Grundgesetz verteilt Gesetzgebung und Verwaltung, garantiert die Mitwirkung der…

  • Vertrauensfrage

    Vertrauensfrage bezeichnet den Antrag des Bundeskanzlers nach Artikel 68 GG, ihm das Vertrauen auszusprechen. Erhält der Antrag nicht die Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Bundestages, kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen 21 Tagen den Bundestag auflösen. Die Niederlage führt jedoch weder automatisch zur Auflösung noch zum Amtsverlust des Bundeskanzlers. Zwischen Antrag und Abstimmung…

  • Legislaturperiode

    Legislaturperiode bezeichnet den Zeitraum, für den ein Parlament gewählt ist und seine verfassungsrechtlichen Aufgaben wahrnimmt. Er ist für die demokratische Legitimation, Funktionsfähigkeit und Kontrolle staatlicher Organe von besonderer Bedeutung. Zugleich bestimmt er Rechte, Verfahren oder institutionelle Grenzen innerhalb der parlamentarischen Demokratie. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie der Verfassungsrechtsprechung….

  • Bundestagsausschuss

    Bundestagsausschuss bezeichnet ein fachlich spezialisiertes Gremium des Bundestages, das Vorlagen vorbereitet, Beratungen vertieft und parlamentarische Kontrolle ausübt. Er ist für die demokratische Legitimation, Funktionsfähigkeit und Kontrolle staatlicher Organe von besonderer Bedeutung. Zugleich bestimmt er Rechte, Verfahren oder institutionelle Grenzen innerhalb der parlamentarischen Demokratie. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie…

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    Bundestagswahl

    Die Bundestagswahl bestimmt die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages. Art. 38 Abs. 1 GG verlangt eine allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl; die Einzelheiten regelt gemäß Art. 38 Abs. 3 GG ein Bundesgesetz. Nach geltendem Bundeswahlgesetz besteht der Bundestag aus 630 Abgeordneten und wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Die Zweitstimme bestimmt grundsätzlich die…

  • Überhangmandat

    Überhangmandat bezeichnet ein Mandat, das nach einem Wahlsystem entstehen kann, wenn eine Partei mehr Direktmandate erringt, als ihr nach dem maßgeblichen Verhältnis der Stimmen zustehen. Er ist für die demokratische Legitimation, Funktionsfähigkeit und Kontrolle staatlicher Organe von besonderer Bedeutung. Zugleich bestimmt er Rechte, Verfahren oder institutionelle Grenzen innerhalb der parlamentarischen Demokratie. Die Einzelheiten ergeben sich…

  • Ausgleichsmandat

    Ausgleichsmandat bezeichnet ein zusätzliches Parlamentsmandat, das Verzerrungen der proportionalen Sitzverteilung durch andere Mandate ausgleichen soll. Er ist für die demokratische Legitimation, Funktionsfähigkeit und Kontrolle staatlicher Organe von besonderer Bedeutung. Zugleich bestimmt er Rechte, Verfahren oder institutionelle Grenzen innerhalb der parlamentarischen Demokratie. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie der Verfassungsrechtsprechung….

  • Wahlprüfung

    Wahlprüfung bezeichnet das gesetzlich geregelte Verfahren zur Kontrolle der Gültigkeit und ordnungsgemäßen Durchführung einer Wahl. Er ist für die demokratische Legitimation, Funktionsfähigkeit und Kontrolle staatlicher Organe von besonderer Bedeutung. Zugleich bestimmt er Rechte, Verfahren oder institutionelle Grenzen innerhalb der parlamentarischen Demokratie. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie der Verfassungsrechtsprechung….

  • Status des Abgeordneten

    Status des Abgeordneten bezeichnet die Gesamtheit der verfassungsrechtlichen Rechte und Pflichten eines Parlamentsmitglieds. Er ist für die demokratische Legitimation, Funktionsfähigkeit und Kontrolle staatlicher Organe von besonderer Bedeutung. Zugleich bestimmt er Rechte, Verfahren oder institutionelle Grenzen innerhalb der parlamentarischen Demokratie. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie der Verfassungsrechtsprechung. Der Begriff…

  • Abgeordnetengesetz

    Abgeordnetengesetz bezeichnet das Bundesgesetz, das Rechtsstellung, Entschädigung, Aufwandsleistungen, Verhaltenspflichten und Versorgung der Bundestagsabgeordneten näher regelt. Er ist für die demokratische Legitimation, Funktionsfähigkeit und Kontrolle staatlicher Organe von besonderer Bedeutung. Zugleich bestimmt er Rechte, Verfahren oder institutionelle Grenzen innerhalb der parlamentarischen Demokratie. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie der Verfassungsrechtsprechung….