Verfassungsrecht

  • Homogenitätsgebot

    Homogenitätsgebot bezeichnet die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Länder, ihre staatliche Ordnung an grundlegenden Strukturprinzipien des Grundgesetzes auszurichten. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und dem…

  • Bundestagsauflösung

    Bundestagsauflösung bezeichnet die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode des Bundestages durch den Bundespräsidenten. Das Grundgesetz kennt kein allgemeines Selbstauflösungsrecht des Parlaments. Eine Auflösung ist nur in zwei eng geregelten Fällen möglich: nach einer gescheiterten Kanzlerwahl gemäß Artikel 63 Absatz 4 GG oder nach einer erfolglosen Vertrauensfrage gemäß Artikel 68 GG. In beiden Verfahren entscheidet der Bundespräsident…

  • Länderfinanzausgleich

    Länderfinanzausgleich bezeichnet das System zur Verteilung und zum Ausgleich finanzieller Mittel zwischen Bund und Ländern sowie unter den Ländern. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der…

  • Diskontinuitätsprinzip

    Diskontinuitätsprinzip bezeichnet den parlamentarischen Grundsatz, nach dem unerledigte Vorlagen und Anträge mit dem Ende einer Wahlperiode grundsätzlich gegenstandslos werden. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der…

  • Abweichungsgesetzgebung

    Abweichungsgesetzgebung bezeichnet die Befugnis der Länder, in bestimmten Bereichen von bundesgesetzlichen Regelungen durch eigenes Landesrecht abzuweichen. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und dem…

  • Indemnität

    Indemnität bezeichnet den verfassungsrechtlichen Schutz eines Abgeordneten vor gerichtlicher oder dienstlicher Verfolgung wegen Abstimmungen und Äußerungen im Parlament. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung…

  • Verwaltungskompetenz

    Verwaltungskompetenz bezeichnet die verfassungsrechtliche Zuständigkeit dafür, Gesetze durch Behörden organisatorisch und sachlich auszuführen. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und dem jeweiligen institutionellen Zusammenhang….

  • Immunität

    Immunität bezeichnet den verfassungsrechtlichen Schutz eines Abgeordneten vor Strafverfolgungsmaßnahmen während seiner Mandatszeit ohne Genehmigung des Bundestages. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und dem…

  • Bundesauftragsverwaltung

    Bundesauftragsverwaltung bezeichnet den Vollzug von Bundesgesetzen durch die Länder im Auftrag des Bundes. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und dem jeweiligen institutionellen Zusammenhang….

  • Fraktionsdisziplin

    Fraktionsdisziplin bezeichnet die politische Erwartung, dass Mitglieder einer Fraktion bei parlamentarischen Entscheidungen möglichst geschlossen abstimmen. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und dem jeweiligen…